Re: Kein Bauland, Einspruch


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Abgeschickt von Bauamt am 04 April, 2013 um 21:13:13:

Antwort auf: Kein Bauland, Einspruch von Sonne2013 am 04 April, 2013 um 19:33:48:


Der Sachverhalt reicht nicht um eine Beurteilung abzugeben.

Handelt es sich um Außenbereich oder Innenbereich ?

Im Innenbereich (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) ist der FNP belanglos.
Im Außenbereich werden Sie kein Wohnhaus bauen können.

Die Tatsache, dass auf benachbarten Grundstücken Wohnhäuser stehen, hat keine Aussagekraft hinsichtlich einer Bebauung Ihres Grundstückes.

Was sagt denn die Baugenehmigungsbehörde zu einer Bebauung Ihres Grundstückes ?


: Hallo,

: Wir besitzen ein Grundstück von 1500m2 und möchten nun gern darauf bauen.
: Auf dem Nachtbargrundstück und 4 Grundstücke weiter stehen bereits Einfamilienhäuser aber lauf Flächennutzungsplan handelt es sich um Erholungsland und die Bebauung ist nicht erlaubt.
: Das Grundstück ist komplett erschlossen und besotzt eine Hausnummer. Macht es Sinn dennoch eine Bauvoranfrage zu stellen oder gar einen Bauantrag und bei Ablehnung zu klagen?





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