Re: Wohn- bzw. Nutzfläche - Unterschiede LBO und Steuerrecht?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 06 April, 2013 um 20:27:16:

Antwort auf: Wohn- bzw. Nutzfläche - Unterschiede LBO und Steuerrecht? von Kasehi am 06 April, 2013 um 19:35:10:

Definitionen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten müssen sich nicht decken, und tun es auch oftmals auch nicht.

Was also z.b. baurechtlich als "Gaststätte" zu qualifizieren ist, kann gaststättenrechtlich (gewerberechtlich) gerade keine "Gaststätte" sein.

Ihr Problem ist also weniger ein baurechtliches, als ein steuerrechtliches Problem.

: Hallo zusammen,
: wir haben einen Dachboden der nach Landesbauordnung nicht als Wohnraum genutzt werden kann. (Lediglich ein schmaler Streifen in der Mitte des Raumes ist gerade mal 2,20 m hoch; wenig Fensterfläche etc.)
: Vor kurzem haben wir hier in einem Teil ein Spielzimmer eingerichtet.
: Nun möchte das Finanzamt diesen Bereich als Wohnraum mit berechnen und auch für die Einheitswertermittlung soll dieser Raum mit herangezogen werden.
: Wir waren uns bisher keiner Schuld bewußt und sind nun auf der Suche nach der richtigen Antwort.
: Gibt es hier zwei unterschiedliche gesetzliche Ansätze, die beide für sich ihre Gültigkeit haben oder hat in diesem Fall ausnahmsweise mal der Finanzbeamte einen falschen Ansatz?
: Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]