Re: Mischgebiet,Freisitz,Immisionsrecht?ß


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 07 April, 2013 um 02:29:39:

Antwort auf: Mischgebiet,Freisitz,Immisionsrecht?ß von Grimmer am 06 April, 2013 um 18:44:33:

Nehmen Sie Akteneinsicht in die Baugenehmigung und Gaststättenerlaubnis der Gaststätte und finden Sie heraus, ob hier Auflagen zum Lärmschutz gemacht wurden.

Falls neue Genehmigungen mit neuen Öffnungszeiten ergehen, lassen Sie die Genehmigung(en) fristgerecht (!) durch einen Fachanwalt prüfen.

Sollte der Gaststättenbereiber gegen Auflagen aus seinen Genehmigungen (z.B. Öffnungszeiten) verstoßen, stellen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf bau- bzw. gaststättenrechtliches Einschreiten. Falls die Behörde nichts unternimmt, sollten Sie sich von einem Fachanwalt bearten lassen und ggf. Verpflichtungsklage gegen die Stadt erheben.
Hilfreich ist es die Verstöße zu protokollieren (Datum, Uhrzeit usw.) und ggf. von einem Zeugen bestätigen zu lassen.

Was sagt denn eigentlich die Stadtverwaltung zu Ihrem Problem ?

:
: Hallo ich bräuchte Hilfe!!!

: Haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft, von unserer Hauswand bis zum Freisitz eines Lokals ist der Abstand ca. 3 Meter, zum Schlafzimmer ca 7m liegt im 2. OG.

: Trotz mehrfacher Anzeigen auch durch andere Nachbarn, wird nun erneut die Öffnung bis 23.00 Uhr erlaubt.An die Sperrzeit hat sich der Betreiber auch nach Anordnung der Stadt nie gehalten,weshalb er jetzt wohl einen Bonus erhält.Eine Lärmmessung durch die Stadt konnte nicht ausgewertet werden.

: Der Freisitz liegt in einem Innenhof u. ist nur zu unserer Seite offen, es ensteht ein Kaminefekt.

: Komme ich hier mit dem Baurecht weiter.???

: Das es laut werden könnte wußten wir, jedoch war die Auskunft vor Kauf, das die Nachtruhe eingehalten werden muss.( Laut Stadtverwaltung)

: Bin für jede Antwort dankbar.
:





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]