Re: Korruption???


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Abgeschickt von Bauamt am 08 April, 2013 um 23:28:37:

Antwort auf: Re: Korruption??? von J. Hase am 07 April, 2013 um 00:22:10:

Vielleicht sollten Sie einfach mal den zitierten § 17 der brandenburgischen Bauvorlagenverordnung lesen.

Sie werden feststellen, dass dort nichts über erforderliche Genehmigungen zur Beseitigung von baulichen Anlagen steht.

: Ganz offensichtlich läufts falsch.
: Auf dem Nachbargrundstück, auf welchem mindestens ein denkmalgeschütztes Gebäude dran glauben musste, wurde Baustopp verhängt.
: Hängt vieleicht mit meiner Kontaktaufnahme zum Bauordnungsamt des Landkreises zusammen, in welchem man von größeren Baumaßnahmen in unserer Stadt nichts wusste.
: Mitgeteilt hatte man mir schriftlich, daß keine Beseitigung baulicher Anlagen gemäß §17 der BbgBauVorlV für das Gelände genehmigt wurde bzw. ein Bebauungsplan sich erst in Aufstellung befindet.

: : Selbstverständlich gibt es Rahmenbedingungen, an die man sich z.B. bei der Aufstellung von Bebaungsplänen halten muss:

: : http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/

: : Ob das in Ihrer Stadt alles richtig oder falsch läuft, kann hier nicht beurteilt werden.

: :
: : : Hallo

: : : Seltsam ist, daß Wohnungen (nennt die Stadt Appartments zur individuellen Nutzung) für eine Frau entstehen, die größere Investitionen in der Stadt getätigt hat und andrerseits der neue Investor auf dem Nachbargrundstück in seinem Neubau auf Grund von neuen Bestimmungen keine Wohnungen für die Altmieter schaffen darf.
: : : Er teilt den Mietern mit, daß er gerne neuen Wohnraum errichten würde, es ihm jedoch von der Stadt nicht genehmigt wird.

: : : Und seltsam ist, daß die Stadt den Bebauungsplan genehmigt hat und das Bauordnungsamt des Landkreises Monate später mitteilt, daß dieser noch in Aufstellung ist.

: : : Mag ja so sein, daß der Stadt und Gemeinderat entsprechende Beschlüsse fasst.
: : : Bei Korruption spricht man ja auch oft von einem ganzen Sumpf.
: : : Müssen sich die Mitgleider nicht an übergeordneten Rahmenbedingungen/Vorschriften orientieren, die der Bund vorgiebt?
: : : Den historischen Stadtkern veröden zu lassen, eine künstliche tote Mitte weiter am Stadtrand zu schaffen und dazu denkmalgechützte Gebäude und Wohnraum zu vernichten, wo ewig welcher war, halte ich für absurd. Zumal der in Jahrhunderten gewachsene Charakter der Stadt unwiederbringlich zerstört wird.
: : : Z.B. wäre es ja sonst auch möglich eine jahrhunderte alte Kirche abzureißen, um ein Kraftwerk zu errichten, wenn sich alle einig sind bzw. die wirtschaftlichen Interessen überwiegen.

: : : Ich habe schon ähnliche Städte mit neuen Stadtkern erlebt.
: : : Viele leere Schaufenster, keine Menschen und ein unfreundlich wirkendes Beton-Stadtbild.
: : : Woran liegt das?
: : : Ähnlich ist es mit Shoppingzentren weit außerhalb der Städte. Vorzugsweise in einem Landschaftsschutzgebiet.

: : : Ich sage ja, vermutlich ist das alles ganz normal.

: : : MfG

: : : : Es gehört zu den Aufgaben einer Stadtverwaltung die Stadtentwicklung zu planen und mit den Mittel des öffentlichen Baurechts die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen (z.B. Aufstellung eines Bebauungsplanes). "Absprachen" mit möglichen Investoren sind dabei durchaus üblich und haben erstmal nichts mit Korruption zu tun.
: : : : Es wäre auch (Steuer-)Geldverschwendung in einem aufwändigen Verfahren z.B. ein neues Gewerbegebiet zu planen, wenn hierfür keinerlei Interesse der Wirtschaft besteht.

: : : : Im Übrigen werden neue Bebauungspläne im Stadt- bzw. Gemeinderat von den gewählten Mitgliedern in öffentlicher Sitzung beschlossen. Sie können sich ja bei den dort vertretenen Parteien nach deren Zielsetzung in Sachen Stadtentwicklung erkundigen.

: : : : Ich bleibe aber dabei, dass Ihr Ansatzpunkt im Mietrecht liegen muss, da Sie ja die Kündigung anfechten müssen. Damit ist Ihr Vermieter der Anspruchsgegener, und nicht die Stadt. Ich gweinne etwas den Eindruck, dass es jedenfalls Ihrem Vermieter ganz gelegen kommen dürfte, wenn Sie die Stadt mit Anschuldigungen und Verdächtigungen überziehen, anstatt die rechtliche Verantwortung bei Ihm zu suchen.

: : : :
: : : : : Es steht die Frage im Raum, ob ein Anwalt bei den Genehmigungsverfahren ansetzen sollte, damit die Mieter ggf. wohnen bleiben können.
: : : : : Die Kündigung der Mietverhältnisse wird verblüffender Weise mit den Plänen der Stadt begründet begründet.
: : : : : Neueigentümer:"Wir bekommen nichts anderes genehmigt."
: : : : : Es wurde also von der Stadt geplant. Und zwar zusammen(!) mit dem Kaufinteressenten(zu dem Zeitpunkt noch nicht Eigentümer!/kauft vom Insolventsanwalt, welcher wohl im Grundbuch steht) und dem pelanten neuen Hauptmieter (neuer Lebensmittelmarkt), der jedoch im viel größeren Neubau rein will.
: : : : : Die Stadt hat den Plan, den eigentlichen Stadtkern mit historischen Marktplatz veröden zu lassen und weiter am Rand der Stadt eine "neue Mitte" mit künstlichen Bürgerplatz zwischen Gewerbeobjekten zu schaffen.
: : : : : Dazu wurden bereits auf dem Nachbargundstück denkmalgeschützte Gebäude entfernt.
: : : : : Die Neugestaltung des neuen Stadtzentrums am Stadtrand hat ein Architekt ausgeführt, welcher der Lebensgefährte einer Millionärin ist, welche bereits in die Sanierung einiger Gebäude dieser Stadt investiert hat. Sicherlich reiner Zufall.
: : : : : Der Architekt ist mit Sicherheit nicht der billigste und aus meiner Sicht überflüssig, weil es um den Erhalt des ursprünglichen Charme der Kleinstadt gehen sollte, der vor jahrhunderten bereits geplant wurde.
: : : : : Die Millionärin bekommt seltsamer Weise Luxusappartments auf dem Gelände, auf welchem kein neuer Wohnraum entstehen darf, weil es nach Festlegung der Stadt hier um reines Handelsgebiet handelt. Wsl. Sonderrecht im Sonderfall???
: : : : : Die Stadt hat den Mietern mitgeteilt, daß ein Investor vor hat, daß "alte" vollkommen intakte 18jährige Gebäude abzureißen und ein wesentlich größeres zu errichten und das diesem Bauantrag zugestimmt wurde.
: : : : : Ein Stück weiter(außerhalb Kerngebiet) am Ortseingang steht übrigens ein histoisch sehr wertvolles Bahanhofsgebäude, welches jämmerlich zerfällt und einen bemitleidenswerten Schandfleck darstellt.
: : : : : Den Mietern kamen die Aussagen des Bauamtes der Stadt seltsam vor und haben das Bauordnungsamt des Landkreises angeschrieben und von dort erfahren, daß für ein neues Gebäude an dieser Stelle kein Bauantrag vorliegt und ein Bebauungsplan erst in Aufstellung sei.
: : : : : Zwei Monate zuvor hat das Bauamt der Stadt jedoch dem Antrag (bzw. ihren eigenen Plänen!!!) zugestimmt. Danach hat der Kaufinteressent erst gekauft.
: : : : : Die Stadt hat die besorgten Mieter darüber informiert, daß es sich hier um Kerngebiet handelt, Wohnungen verboten sind. Hier stehen übrigens überwiegend Wohnhäuser.
: : : : : Das Gewerbe an dieser Stelle kam erst vor 18 Jahren mit dem Objekt, um welches es sich handelt.
: : : : : Also Jahrhunderte war hier Wohnraum, dann die 18 Jahre gemischt und nun soll hier nur noch Gewerbe(abgesehen von den später vermutlich leerstehenden oder eventuell von der Stadt selber genutzten Appartments der Millionärin, die ihr Geld offensichtlich parken will) sein?
: : : : : Kommt mir spanisch vor.
: : : : : Diese Stadt hier ist eher "tod", weil die Hauptstadt Berlin und so auch riesiege Einkauszentren unweit in Hülle und Fülle vorhanden sind, hier im Ort überwiegend ältere Damen mit Rollator auf Shoppingtour gehen.
: : : : : Der Abriss des derzeitigen kleinen Einkaufszentrums, welches sich perfekt ins Stadtbild einfügt, wurde nicht angeordnet, sondern abgesprochen.
: : : : : Es geht mir darum, daß hier offensichtlich Absprachen erfolgt sind, die im gegenseitigen Interesse liegen.
: : : : : Oder kann es sein, daß hier früher(vor 18 Jahren) kein Kerngebiet war, die Gesetze anders waren oder hier die Linie des Kerngebiets einfach verschoben wurde, damit alles stimmig wird?
: : : : : Die Stadt hat sicherlich nichts gegen Wohnungen, da hier Wohnraummangel(!) herrscht, aber offensichtlich herrscht auch Geldmangel in der Stadtkasse(oder Privatkasse?), denn mehr Gewerbefläche bzw. Investoren bringen mehr Einnahmen.

: : : : : Vieleicht ist das alles auch Normalität?
: : : : : Die Menschen hier im Osten haben sich ja zwischenzeitlich auch gewandelt.
: : : : : Geld und Discountmärkte sind schöner als ein lebenswerter Wohnort.
: : : : : Man kann ja jetzt im Urlaub auch nach Addis Abeba fliegen.

: : : : : MfG

: : : : :
: : : : : : Da geht sehr vieles durcheinander.

: : : : : : Dass eine Stadt entscheidet, wo ein Wohngebiet und wo z.B. ein Industrie- oder Gewerbegebiet entsteht, nennt man Planungshoheit. Das ist ein Grundlegend Recht jeder Stadt bzw. Gemeinde. Wer sonst sollte festlegen dürfen, wo z.B. ein neues Industriegebiet entsteht ?

: : : : : : Warum "zerstört" die Stadt in Ihrer Geschichte Wohnraum und zerstört das Stadtbild ? Die Stadt ist offensichtlich nicht Eigentümer des fraglichen Gebäudes. Dass die Stadt den Abriss des GEeäudes angeordnet hat, schreiben Sie nicht (wäre auch sehr unwahrscheinlich). Der Abriss von Gebäuden ist jedenfalls normalerweise nicht genehmigungspflichtig, sodass die Stadt kaum Mittel hätte den Abriss zu verhindern - selbst wenn sie es wollte.

: : : : : : Ob ein Eigentümer seinen Mietern kündigen kann, ist eine Frage des Mietrechts und hat mit Baurecht nichts zu tun. Auch hier ist es eine Entscheidung des Eigentümers und nicht der Stadt.

: : : : : : Warum igendjemand eine Baugenehmigung bekommen oder nicht bekommen hat, ist aus dem beschriebenen Sachverhalt nicht herauszulesen.
: : : : : : Warum Sie der Meinung sind hier ist Korruption im Spiel, erschließt sich einem nicht. So ist nicht erkennbar, in welcher bauplanungsrechtlichen Situation sich das angesprochene Wohnahus befindet (Bebauungsplan ? Gebiet nach BauNVO ?)
: : : : : : Es wäre denkbar, dass sich das alte Wohnhaus z.B. in einem Kerngebiet gemäß §7 BauNVO befindet (http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__7.html). In Kerngebietgen ist Wohnen nur ausnahmsweise zulässig. Falls der neue Eigentümer zum Schluss kommt, dass eine Sanierung unwirtschaftlich ist, dann wäre bei einem Neubau ggf. kein Wohnen mehr zulässig.

: : : : : : Wenn Ihnen der Mietvertrag vom Eigentümer gekündigt wurde, sollten Sie eine Fachanwalt für Mietrecht mit der Prüfung beauftragen.
: : : : : : Wie Ihnen hierbei Verdächtigungen gegen die Stadt weiterhelfen könnten, ist erstmal nicht ersichtlich. Ob die beabsichtigte Beseitigung eines Wohngebäudes zur Kündigung der Mietverträge berechtigt, ist keine Frage des öffentlichen Baurechts.

: : : : : :
: : : : : : : Hallo

: : : : : : : Mich interessiert sehr, nach welchen Regeln Bauämter entscheiden müssen.
: : : : : : : Ich vermute, daß die nicht nach Ermessen handeln dürfen.
: : : : : : : Gesetzt der Fall, in einer idyllischen Kleinstadt mit einigen tausend Einwohner, welche auch touristisch interessant ist, befand sich bis vor ca. 20 Jahren im Ortskern ein jahrhunderte altes Haus. In ca.20m Entfernung ein ähnliches Haus rechts und links daneben in Alleinlage.
: : : : : : : Das erwähnte Haus war allerdings nicht mehr zu retten und es so entstand ein Neubau. Dieser Neubau wurde ganz offensichtlich nach bestimmten Vorschriften/Auflagen genehmigt. Das Haus sieht vom Stil her dem Abrisshaus und den erwähnten danebenstehenden Häusern sehr ähnlich(von vorn). Also dem Baustil, welcher in dieser Region üblich ist. Ein Lebensmittelmarkt(nenne ich A) wurde von vorn kaum sichtbar hinter dem von der Straße sichtbaren Stirnbau angegliedert.
: : : : : : : Es wurde neuer Wohnraum(Mietwohnungen) geschaffen, was ggf. Vorraussetzung für den Neubau war.
: : : : : : : Es wohnen noch die Ersteinzügler drin.
: : : : : : : Desweiteren befinden sich noch andere kleinere Gewerbeeinheiten im Haus, wie Bäcker.
: : : : : : : Nehmen wir nun an, der Alteigentümer ist pleite gegangen(auf Grund von Spekulationen am Finanzmarkt) und die Liegenschaft wurde dann von einem Insolventsanwalter verwaltet. Dieser hat einen neuen Käufer gesucht und nach langer Suche gefunden. Der Kaufinteressent trifft nun diverse Absprachen mit der Stadtverwaltung und dem Betreiber eines Lebensmittelmarktes(nenne ich B), welcher sich unweit befindet und sehr gerne in viel größere Räume ziehen möchte, fogendes: daß das erwähnte Objekt abgerissen wird, Markt A vorher im Einverständnis geht, hier ein neuer viel größerer Markt B entsteht und nur die Pläne der Stadt, ein viel größeres Einkaufszentrum, welches sich alldings architektonisch nicht dem historischen Stadtbild anpasst und von den Einwohnern eher abgelehnt wird, gebaut werden darf bzw. nur diese Vorstellungen genehmigt werden, der Neueigentümer keinen Wohnraum schaffen braucht, also auf diesem Gebiet Miet-Wohnungen verboten bzw. das Gebiet als reine Handelszone ausgewiesen wird.
: : : : : : : Auf dem Gebiet, zu welchem auch das Nachbargrundstück gehört dürfen jedoch für eine Millionären, welche sich in der Stadt schon viel arangiert hat, ein "Appartment"- Haus entstehen, welches Zimmer für die Stadt beherbergen soll, die bei Bedarf angemietet werden können. Klingt zwar alles sehr weit hergeholt, aber könnte es doch wirklich geben.
: : : : : : : Nehmen wir nun an, daß nach dem diese Absprache in Sack und Tüten war, der Neueigentümer gekauft hat und den Wohnraummietern eine Kündigung zukommen lässt, in welcher er darstellt, daß das jetzige Objekt bald leer stehen würde und dann nicht wirtschaftlich zu betreiben ist, er dieses in wirtschaftlich angedachter Form betreiben will, dazu den bei der Stadt beantragten größeren Neubau ohne Wohnungen realisieren muss.
: : : : : : : Er führt weiter aus, daß er nichts anderes genehmigt bekommt und das Wohnungen an dieser Stelle untersagt sind, er sich an Pläne der Stadt orientiert.
: : : : : : : Die Stadt meint dazu, er hat ein Einkauszentrum ohne Wohnungen beantragt und diese genehmigt bekommen, wir können nur das bearbeiten, was beantragt wurde, bitte fügen sie sich und ziehen aus, die Menschen können sonst nicht ihre Lebensmittel kaufen.(in der Nähe befinden sich derzeit drei weitere Lbenesmittelmärkte!). Aber nicht im Kerngebiet, sondern einige hundert Meter hinter der Linie.
: : : : : : : Nehmen wir nun an, daß der neue Eigentümer den Mietern lediglich den Umzugs-Lkw und ggf. die Maklerprovision von 2 Kaltmieten anbietet, wenn diese innerhalb von 5 Monaten das Haus verlassen. Dieses würde er nach seinen Vorstellungen den Mietern Zug um Zug nach Schlüsselübergabe in die Hand drücken.
: : : : : : : Kann man in diesem frei erdachten Fall von Korruption ausgehen?
: : : : : : : Kann der Neueigentümer wegen Unwirtschaftlichkeit kündigen, weil er seine bzw. die (ggf. unzulässigen und auf (korrupten?) basierenden) Pläne der Stadt nicht realisiert bekommt?
: : : : : : : Müsste er Zahlen vollegen bzw. den Nachweis, daß er neue Mieter gesucht hat(gesetzt dem Fall, der der Lebensmittelmarkt, der seit vielen Jahren drin ist, will raus)?
: : : : : : : Darf eine Stadt Wohnraum zerstören bzw. im Ortskern Wohnraum verbieten?
: : : : : : : Was sind das für Vorschriften(oder Gesetze?), nach denen eine Stadt entscheidet, was Wohngebiet oder Handelsgebiet ist bzw. wo Wohnraum bzw. das Stadtbild zerstört werden darf?

: : : : : : : Ggf. hat hat jemand von Euch mit derartig mafiös bzw. korruptiv anmutenden Vorgehen Erfahrung?

: : : : : : : Freue mich über Meinungen!

: : : : : : : MfG
: : : : : : : J.Hase





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