Re: Parkplätze am Kindergarten


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 02 Mai, 2005 um 13:52:50

Antwort auf: Parkplätze am Kindergarten von a-moll am 02 Mai, 2005 um 13:20:31:

Hallo,

also in NRW gibt es eine Anlage zu Nr. 51.1.1 VV BauO NRW, in der Richtzahlen (= Empfehlungen) für den Stellplatzbedarf angegeben sind.

Für Kindergärten werden dort 1 Stellplatz für 20 bis 30 Kinder, mind. jedoch 2 Stellpätze empfohlen.

Ähnliches müßte es auch für Hessen geben... Über Google habe ich spontan nichts gefunden.

Ich habe allerdings folgendes gefunden:
"In Hessen ist mit der 1993 erfolgten Novellierung der Landesbauordung die Eigenverantwortung der Kommunen grundsätzlich gestärkt worden. Ihnen obliegt es nunmehr weitgehend in eigener Verantwortung, die Anzahl der herzustellenden Stellplätze per Satzung festzulegen bzw. die Herstellung zu untersagen oder einzuschränken, "soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe dieses erfordern" (HBO § 50 Satz 6 Nr. 7)." (Quelle: http://www.ils.nrw.de/publik/pdf/mb96-3.pdf, Seite 18).

Vielleicht hat die oben genannte kleine Gemeinde in Hessen ja so etwas aufgestellt?

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Nils Jagnow
Regierungsbaureferendar




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