Re: Dachterrasse GRZ??


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 April, 2013 um 20:33:24

Antwort auf: Dachterrasse GRZ?? von Bauen NWA am 11 April, 2013 um 09:21:26:

... weil eine Terrasse Teil der Hauptanlage (Wohnhaus) ist und nach BauNVO auf die GRZ angerechnet wird. Bei einer Terrasse auf einer Garage ist in der Regel aber nicht die GRZ das Problem sondern der Verlust der Privilegierung der Garage als Grenzgebäude verbunden mit der Auslösung von Abstandflächen, die dann nicht mehr auf dem eigenen Grundstück liegen.

: Hallo liebe Forenleser,

: unser Architekt hat uns mitgeteilt, dass die über der Garage liegende Dachterrasse voraussichtlich nicht gebaut werden darf (Bauantrag läuft noch) da diese die GRZ überschreitet.

: Die Auskunft ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Garage wird als Nebengebäude zu 50% berücksichtigt, das ist für mich verständlich. Aber wieso sollte die Dachterrasse zur GRZ gerechnet werden???

: Für guten Rat wäre ich sehr dankbar.

: Vielen Dank




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