Schadensersatz durch Architekt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Koldi am 14 April, 2013 um 09:05:16

Ende 2011 haben wir mit einem uns persönlich bekannten Architekten einen EinheitsArchitektenvertrag für die Erstellung eines Einfamilienhauses abgeschlossen. Die veranschlageten Baukosten waren zu diesem Zeitpunkt 400.000 €. Die vereinbarten Architektenkosten wurden abweichend von der HOAI pauschal vereinbart. Nach den Planungsgesprächen wurde im März 2012 auf Grundlage einer Kostenschätzung (430.000 €) ein Bauantrag gestellt. Die Baugenehmigung haben wir daraufhin 3 Monate später erhalten. Ohne zum damaligen Zeitpunkt die verschiedenen Kostenformen zu kennen, haben wir den Architekten regelmäßig gedrängt doch bitte in der Kostenübersicht präziser zu werden und uns einen Überblick über die einzelnen Gewerke zu geben. Erst ca. 6 Wochen nach erteilter Baugenehmigung und Vorlage der ersten Ausschreibungsergebnisse kam der Architekt mit einer Excelliste und einer detaillierteteren Kostenauflistung und offerierte uns, dass danach die Baukosten ca. 590.000 € betragen werden. Glücklicherweise hatten wir außer dem Architekten, den Statiker und den Vermesser noch keine Aufträge vergeben, denn eine Kostenerhöhung von fast 40% ist für uns nicht möglich.

Die sich anschließenden Gespräche mit dem Architekten haben dazu geführt, dass der Architekt mit der Aussage das Vertrauensverhältnis zu den Bauleuten sei irreperabel verletzt hat der Architekt seine Tätigkeit für uns eingestellt.

Die anschließende Suche nach einem neuen Architekten und paralle dazu die Suche nach einem Unternehmen welches das geplante Haus schlüsselferzig erstellen kann hat uns gezeigt, dass wir das Haus so wie geplant für den von uns vorgesehenen Kostenrahmen (+ 10-15% zusätzlicher Kosten) nicht bauen können.

Unabhängig von dem Zeitverzug werden wir nach vollständig neu planen müssen und auch einen neuen Bauantrag stellen müssen. Die bisherigen Koste, bestehend auch Abschlagszahlungen an den Architekten, Statiker und Baugenehmigung in Höhe von bisher ca. 20.000 Euro haben wir in den Sand gesetzt.

Wegen dieser Situation überlegen wir gegenwärtig gegen den Architekten rechtlich vorzugehen. Welche Chancen haben wir hier? Ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt der Architektenkammer hat uns einsuggeriert, dass wir quasi "rechtlos" sind, da das Architektenhonorar nicht auf Grundlage der Beträge der HOAI abgeschlussen wurde. Als normalsterbliche normale Menschen sind wir davon ausgegangen, dass ein Honorar im Rahmen der Vertragsgestaltung frei aushandelbar sei.

Über eine fachliche Einschätzung dieses Falls würden wir uns freuen. Ebenso würde uns eine Empfehlung zu einem Fachanwalt in der Region Freiburg (Breisgau) weiterhelfen.

Herzlichen Dank



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]