Abgeschickt von Olaf Sch. am 15 April, 2013 um 07:30:36
Pool,s sind in der Regel Baugeneigungsfrei.
Aber was ist mit den Abstandsflächen? Nachbarschaftsrecht? Der neue Nachbar beschwert sich über den seit 5 Jahren bestehenden Pool. Er fühlt sich gestört durch den Geräuschpegel der durch die Kinder im Pool verursacht wird. Grenzabstand 1 m.