Re: Abstandsfläche Pool (NRW)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 15 April, 2013 um 20:59:31:

Antwort auf: Abstandsfläche Pool (NRW) von Olaf Sch. am 15 April, 2013 um 07:30:36:

Hallo,

typischerweise müssen Abstandsflächen nur bei überirdischen gebäuden eingehalten werden, was also für einen Pool nicht gelten würde. Ferner hat der Nachbar den Pool schon 5 Jahre geduldet, damit könnte sein Beseitigungsanspruch, so es diesen je gegeben hat, auch schon verjährt sein.

Es ist allerdings an Ihnen, die Ruhezeiten etc. einzuhalten. Vermutlich wäre ein ruhiges gespräch mit dem Nachbarn zielführend.

Gruß,

Bolanger

: Pool,s sind in der Regel Baugeneigungsfrei.
: Aber was ist mit den Abstandsflächen? Nachbarschaftsrecht? Der neue Nachbar beschwert sich über den seit 5 Jahren bestehenden Pool. Er fühlt sich gestört durch den Geräuschpegel der durch die Kinder im Pool verursacht wird. Grenzabstand 1 m.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]