Re: Kosten Stützmauer Nachbar


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Caro am 02 Mai, 2005 um 15:05:49:

Antwort auf: Kostenübernahme Stützmauer nach Abtragung durch Nachbar von Spies am 02 Mai, 2005 um 10:24:08:

Das Problem kenn ich. Bei uns war das ähnlich. Am besten ist immer noch die Einigung wegen der ansonsten belasteten Nachbarschaft. Jeder Grundstückseigentümer darf zum Beispiel nach den §§ 30 und 31 des Nachbarrechtsgesetzes NRW das Niveau der Erdoberfläche bis zur Grundstücksgrenze erhöhen. Er muß dabei aber einen solchen Grenzabstand einhalten oder sonstige Vorkehrungen (z.B. Stützmauer) treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstückes insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen ausgeschlossen ist. Die Nachbarrechtsgesetze der Länder enthalten Regelungen.


: Bitte helfen Sie mir in der Klärung folgender Problematik:

: Unser Grundstück ist relativ eben und wurde nach hinten leicht mit Mutterboden aufgefüllt. Das Grundstück des Nachbarn (Eckgrundstück) fällt von unserer Seite zu der Seite des anderen Nachbarn relativ stark ab. Nachdem nun unser Nachbar seinen Garten auch begradigt und aufgefüllt hatte, hatten wir untereinander einen Höhenunterschied von ca. 40-50cm. Zu seinem anderen Nachbar hette nun aber mein Nachbar einen Höhenunterschied von ca. 1,70, dieser Nachbar beschwerte sich und forderte meinen Nachbar auf, die Aufschüttung (weil zu hoch) zu entfernen.

: Dies hat er nun in der letzten Woche getan, seinen Garten treppenformig angelegt und nun zu unsrere Seite auch größere Mengen Erdreich ausgehoben. Der Unterschied zu uns beträgt jetzt ca. 1m.

: Wer kommt nun für die Kosten der notwendigen Befestigungen auf?
: Immer der der Höher ist? Das kann doch nicht sein!!

: Bitte um Info!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]