Re: Höhe Solaranlage auf Grenzgarage


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Abgeschickt von Bolanger am 16 April, 2013 um 08:03:23:

Antwort auf: Re: Höhe Solaranlage auf Grenzgarage von Luna am 15 April, 2013 um 21:36:59:

Hallo,

ich habe an anderer Stelle im Internet noch etwas gefunden. Diese Regelung zu 1,5 m Höhe gilt nur für Solaranlagen, die sich mit der Ausrichtung dem dach anpassen. Aufgeständerte Anlage gelten als freistehend und die müssen dann Abstandsflächen einhalten. Dazu gibt es einen offiziellen Kommentar zu den Abstandsregeln, der das so beschreibt.

Das ganze ist also nicht zulässig.

Gruß,

Bolanger

:
: Solaranlagen und Antennen sind auf Gebäuden nach § 6 Absatz 11 BauO NRW zulässig, aber nur, wenn sie nicht mehr als 1,50 m hoch sind und nur wenn sie gegenüber dem Gebäude untergeordnet sind. Analog zur Rechtsprechung zur Unterordnung
: von Balkonen nach § 6 Absatz 7 (a. F.) werden Anlagen, die mehr als ein Drittel der
: Dachfläche einnehmen, im Regelfall nicht mehr untergeordnet sein.

: Bei Ihnen ist ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen erdrückender Wirkung denkbar.

: Achtung die Zeit rennt d.h. man kann den Beseitigungsanspruch verwirken.


:
: : Hallo,

: : nun muss ich aus eigenem Interesse eine Frage stellen.

: : Unsere Nachbarn habe eine Garage mit Flachdach direkt an der Grundstücksgrenze errichtet Die Garage ist 3 m hoch und hält auch von der Länge her alle Vorschriften zu Grenzgaragen ein. Nun hat der Nachbar aufgeständerte Solarpanels auf die Garage installiert und diese mit der hohen Seite direkt an unserer Grundstücksgrenze platziert. Der Schattenwurf auf unser Grundstück entspricht nun dem ener 4,5 m hohen Wand.

: : Wir selbst haben eine ähnliche Garage und haben letztes Jahr einen Solarbetrieb zur Nutzung mit Photovoltaik befragt. Dieser hat uns davon abgeraten, da die unserem Grundstück zugewandte Seite wegen Verschattung durch Bäume nicht sinnvoll nutzen können und es nicht zulässig wäre, die aufgeständerten Panels direkt an die Grenze zu stellen.

: : Weiss jemand, wie hier die Rechtslage ist? In NRW sind prinzipiell Solaranlagen bis 1,5 m Höhe zulässig, ich glaube aber mich zu erinnern, dass der damalige Installateur dies eingeschränkt hat, eben mit der Begründung der Verschattung des Nachbargrundstückes und ich glaube auch mich zu erinnern, dass es dazu schon Urteile gab.

: : Für Tipps bin ich stets dankbar.

: : Gruß,

: : Bolanger





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