Re: Sichtschutz Nachbarn


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Abgeschickt von Bauassessor am 16 April, 2013 um 10:53:39:

Antwort auf: Re: Sichtschutz Nachbarn von Bolanger am 15 April, 2013 um 20:57:15:

Hallo,

es gilt jedoch die Einschränkung, dass im Bebauungsplan abweichende Regelungen zur Zaunhöhe festgesetzt sein können.

Ich habe noch nicht verstanden, wie es mit den Abständen aussieht. Ist das Haus des Nachbarn nur 1,1 m von der Grenze entfernt? Wie weit ist Ihre Terrasse von der Grenze entfernt?


: Hallo,

: hier bei uns in NRW sind Zäune etc. bis 2 m Höhe zulässig. In anderen Bundesländern mag es andere Vorschriften geben. Suchen Sie im internet die Landesbauordnung für Ihr Bundesland und sehen Sie darin nach.

: Gruß,

: Bolanger


:
: : Hallo ich hab mal eine Frage unser Haus grenzt mit dem anderen Haus durch unsere Terrase an wo die Terrase mitdurchsichtigen Wellblech überdeckt ist,auf unsere Terrase schauen 3 Fenster von den Nachbarn direkt raus..nun haben wir vor 2 Jahren einen Sichtschutz wegen Privatschutz die hOlzpalisaden 180 hoch und von dem NachbarFenster 1.10m weg..also es kommt noch genug licht hin..nun regt sich die Nachbarin auf das wir die weg machen sollen...Kann mir einer helfen wegen Abstand ob das rechtens is usw...lg ..




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