Re: Anbau nicht genehmigt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 April, 2013 um 17:56:15

Antwort auf: Re: Anbau nicht genehmigt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 April, 2013 um 14:57:50:

Nur zur Klarstellung: es sind nur die GenehmigungsGEBÜHREN, die bei einer nachträglichen Genehmigung dreifach anfallen.
Hinzu kommen die Kosten der Antragstellung, also Planungskosten des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers, Tragwerksplaner und die Kosten für die heutzutage erforderlichen Wärme- und Schallschutznachweise. Mit etwas Pech sind für die Genehmigung Abweichungen und/oder Befreiungen erforderlich, die zusätzlich zu den Genehmigungsgebühren Kosten verursachen. Kann man aber auch nur anhand der konkreten Situation beurteilen.

Vorab sollte man sich auch Gedanken dazu machen, dass ungenehmigte Gebäude und Gebäudeteile zum Verlust des Bestandschutzes mindestens dieses Gebäudeteils, manchmal sogar des ganzen Gebäudes, führen.

: Hallo Floh,
: die Zulässigkeit ist zu erfragen bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt in der Bauberatung.
: Eine nachträgliche Genehmigung dauert im Regelfall genauso lange wie eine "normale" Genehmigung.
: Die Genehmigungskosten werden bei uns in NRW 3-fach berechnet. Die Kosten trägt der Antragsteller.
:



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]