Re: Anbau nicht genehmigt


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 April, 2013 um 22:34:18:

Antwort auf: Re: Anbau nicht genehmigt von Dirk Baumeister am 16 April, 2013 um 17:56:15:

Richtig.
Hinzukommen eventuell noch Gebühren für einen amtlichen Lageplan.
NRW: Zum Bauantrag ist oft ein qualifizierter Plan, ein amtlicher Lageplan gemäß der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NW) in der jeweils gültigen Fassung erforderlich, der meist im Maßstab
1: 250 gefertigt wird. Ob ein solcher Plan notwendig ist, entscheidet das Bauaufsichtsamt. Der Lageplan enthält eine Vielzahl von Informationen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens benötigt werden. Dies sind unter anderem die Katasterangaben zu Grenzen und Eigentümern, der topografische Bestand, das geplante Objekt, die zulässige und die geplante bauliche Nutzung, die Entwässerung und vieles mehr.




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