Re: Gartenhaus ohne Einhaltung Abstandsflächen


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Abgeschickt von ralf am 02 Mai, 2005 um 18:23:26

Antwort auf: Re: Gartenhaus ohne Einhaltung Abstandsflächen von Klaus Lau am 24 August, 2004 um 19:45:37:

Klaus!
Also, dass du deswegen zum Bauamt gerannt bist, ist wirklich deine eigene Blödheit - das Ding istein Schwarzbau - mal vorausgesetzt, es ist größer als 30cbm oder in einem Abstand von der Nachbargrenze größer als 7,5 qm, wenn du dafür keine Baugenehmigung (mit entsprechender Befreiung) hast. Lass es also stehen und warte bis ein Abrissbefehlt kommt, solange dein Nachbar nichts macht und das Amt weiter schläft, lasse alles beim Alten. Falls nur das Amt kommt, berantrage eine Befreiiung von den Bauvorschriften, prüfe ob es einen Bebauungsplan gibt, da dessen Vorschriften noch vor der Landesbaurodnung kommen. Was das Nachbarschaftsrec ht betrifft, so betrifft es wie der Name schon sagt nur die Nachbarn, Rechte für das Amt kannst du daraus nicht ableiten. Natürlich sind das nur ganz allgemeine Hinweise, deinen Einzelfall musst du von einem Profi prüfen lassen, falls du Schwierigkeiten bekommst.




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