Nutzflächenabweichung


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Abgeschickt von Martin am 21 April, 2013 um 12:18:20

Hallo,

ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft. Bei der Abnahme stellte sich heraus, dass entlang einer Wand meines Kellerraums mehrere Abwasserrohre montiert wurden, welche auf einer Höhe von 30cm bis 80cm zum Teil mehr als 50 cm in den Raum ragen. Ich kann somit eine komplette Seite des Raums nicht nutzen und der Flächenverlust der Nutzfläche liegt im zweistelligen Prozentbereich (rein auf die Nutzfläche bezogen).

Der Bauträger bezieht sich nun auf eine Klausel des Kaufvertrags (“Abweichungen der Wohn- bzw. Nutzfläche bis 2% gelten als nicht wertmindernd”…). Er zählt die Wohn- und die Nutzfläche zusammen und berechnet dann auf diese Gesamtfläche den Verlust. Nach dieser Rechnung liegt der Verlust natürlich unter 2%.

Wer hat nun Recht? Wird Wohn- und Nutzfläche immer zusammen gerechnet? Generell ist die Nutzbarkeit meines Kellerraums aus meiner Sicht nicht mehr gegeben: 1.) auf Grund des Flächenverlusts und 2.) auf Grund der in keinster Weise nutzbaren Wand.

Vielen Dank & Grüße,

Martin



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