nachträglicher Balkonanbau Sachsen-Anhalt


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Abgeschickt von Simone Schmid am 21 April, 2013 um 18:51:51

IST-Situation:
Doppelhaus,eine Hälfte als EFH genutzt,eine Hälfte 3-FH. An der durchgehenden Rückfront befindet sich im 3-FH ebenerdig eine Terrasse bündig an der Grundstücksgrenze,über die an das 1. OG nachträglich ein Balkon angebaut werden soll.Nachbar verweigert die Zustimmung mit Hinweis auf dann fehl. Sonnenlicht,OBWOHL direkt auf der Grundstücksgrenze ein seit Jahren blickdichter kleiner Tannenwald steht (über haushoch,ca. 5 große,dichte Bäume),wo bereits jetzt KEIN Sonnenlicht durchdringt. Ein Balkon an einer durchgehenden Wand nähme auch in keinem Fall Licht,es ist eine Front.Wenn man den in Sachsen- Anhalt gültigen Mindestabstand von 3 Metern nicht einhält,erzeugt man eine sog. Abstandsfläche,die beurkundet und grundbuchlich eingetragen werden muss und die es dann dem Nachbarn gleichfalls erlauben würde,in demselben Umfang Anbauten zu tätigen,ohne Genehmigung aus der 3-Fam.-Haushälfte.
Wie kann man verfahren,Lichtbehinderung ist,wie gesagt, Unsinn wegen der Tannen und wenn man den Mindestabstand von 3 Metern einhielte,um ohne nachbarschaftliche Genehmigung zu bauen, ist der Balkon statt 5 nur 2 Meter lang und 2,50 Meter breit,was optischer Schwachsinn wäre,...über eine 5 Meter lange Terrasse einen 2- Meter- Balkon zu basteln.
Danke für Ratschläge, Tipps.



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