Re: nachträglicher Balkonanbau Sachsen-Anhalt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 22 April, 2013 um 00:48:21:

Antwort auf: nachträglicher Balkonanbau Sachsen-Anhalt von Simone Schmid am 21 April, 2013 um 18:51:51:

Es ist völlig unerheblich, ob der Nachbar der Abstandsflächenübernahme wegen vermeintlich mangelndem Sonnenlicht ablehnt oder z.B. weil er Sie nicht leiden kann.

Niemand kann einen Grundstückseigentümer zwingen fremde Abstandsflächen zu übernehmen.
Objektiv betrachtet stellt eine Abstandsflächenübernahme eine Wertminderung des Grundstückes dar, da sie spätere Bebauungsmöglichkeiten dauerhaft einschränkt.

Insofern würde ich Ihren Ausführungen widersprechen, da die Übernahme fremder Abstandsflächen gerade nicht dazu führt, dass man selbst auch an gleicher Stelle an die Grenze bauen darf. Im Gegenteil, übernommene Abstandsflächen sind von eigener Bebauung freizuhalten (Abstandsflächen dürfen sich nicht überlappen). Falls Ihr Nachbar also Ihre Abstandsfläche übernimmt, müsste er mit seinem Balkon (oder anderen Anbauten) sogar noch weiter wegbleiben, als Sie jetzt.

Wenn Sie den Nachbarn nicht durch Verhandlungen überzeugen können, können Sie noch bei der Baugenehmigungsbehörde nachfragen, ob hier ausnahmsweise die Gewährung einer Abweichung in Betracht kommt.

: IST-Situation:
: Doppelhaus,eine Hälfte als EFH genutzt,eine Hälfte 3-FH. An der durchgehenden Rückfront befindet sich im 3-FH ebenerdig eine Terrasse bündig an der Grundstücksgrenze,über die an das 1. OG nachträglich ein Balkon angebaut werden soll.Nachbar verweigert die Zustimmung mit Hinweis auf dann fehl. Sonnenlicht,OBWOHL direkt auf der Grundstücksgrenze ein seit Jahren blickdichter kleiner Tannenwald steht (über haushoch,ca. 5 große,dichte Bäume),wo bereits jetzt KEIN Sonnenlicht durchdringt. Ein Balkon an einer durchgehenden Wand nähme auch in keinem Fall Licht,es ist eine Front.Wenn man den in Sachsen- Anhalt gültigen Mindestabstand von 3 Metern nicht einhält,erzeugt man eine sog. Abstandsfläche,die beurkundet und grundbuchlich eingetragen werden muss und die es dann dem Nachbarn gleichfalls erlauben würde,in demselben Umfang Anbauten zu tätigen,ohne Genehmigung aus der 3-Fam.-Haushälfte.
: Wie kann man verfahren,Lichtbehinderung ist,wie gesagt, Unsinn wegen der Tannen und wenn man den Mindestabstand von 3 Metern einhielte,um ohne nachbarschaftliche Genehmigung zu bauen, ist der Balkon statt 5 nur 2 Meter lang und 2,50 Meter breit,was optischer Schwachsinn wäre,...über eine 5 Meter lange Terrasse einen 2- Meter- Balkon zu basteln.
: Danke für Ratschläge, Tipps.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]