Entwässerung falsch geplant - wer haftet?


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Abgeschickt von Stefan Schmaltz am 22 April, 2013 um 10:13:07

Hallo, wir bauen gerade ein freistehendes Einfamilienhaus in Baden-Württemberg.
Der Bebauungsplan sieht explizit vor, Oberflächenwasser versickern muss. Auch bei der Verwendung einer Zisterne muss der Überlauf versickern.
Nur wurde unser Haus gebaut, die Entwässerungsleitungen gelegt und die Zisterne gesetzt. Nun stellte man fest, dass ein Überlauf einer 80cm tief sitzenden Zisterne nicht überirdisch versickern kann. Scheinbar wusste niemand, dass Wasser nicht dem Berg aufwärts fließt. Ist wohl neu ;-)
Der Erdbauer handelte im Auftrag des Kellerbauers, der Kellerbauer sagt, er habe nur die Pläne des Hausbauers umgesetzt, da die gesamte Planung der Hausbauer gemacht hat. Der Hausbauer sagt wiederum, wir sollen beim Landratsamt einen Antrag auf Erlaubnis für dezentrale Versickerung machen, was aber nun abgelehnt wurde.
Dazu kommt noch, dass die Zisterne ursprünglich vor der Garage platziert werden sollte, aber der Erdbauer sagte vor Ort, dies wäre aus Abstands- und Höhengründen nicht möglich, auch wäre die Zisterne zwar überfahrbar, aber nicht der Filter. Die Zisterne wurde darauf hin hinter die Garage platziert. Nur stellt sich der Hausbauer und Planer auf den Standpunkt, da abweichend von der Planung ausgeführt worden ist, ist er nicht haftbar.

Meiner Meinung nach wäre die einzige (legale) Lösung eine Regenwasserhebeanlage, die mir der Hausbauer auf seine Kosten einbauen soll - aber der lehnt dies ab eben aus dem Grund, wir haben die Planung verändert.

So was nun? Wahrscheinlich bleibe ich dann auf meinen Kosten sitzen, ich muss die Entwässerung nun endlich ausführen..
Daher werde ich die Regenwasserhebeanlage auf eigene Kosten ausführen und diese dann von der Rechnung des Hausbauers abziehen. Erfolgsaussichten?




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