Re: Entwässerung falsch geplant - wer haftet?


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Abgeschickt von Stefan Schmaltz am 23 April, 2013 um 10:24:51

Antwort auf: Re: Entwässerung falsch geplant - wer haftet? von Dirk Baumeister am 22 April, 2013 um 19:18:32:

Also:
- Beim Bauantrag wurde vom Landratsamt eben diese Entwässerung bemängelt, der Zisternen-Überlauf war Ursprünglich als Einleitung in die Kanalisation geplant. Darauf hin hat die Architektin ein neuen Entwässerungplan erstellt, in dem sie einfach eine Versickerungsmulde eingezeichnet hat (wurde nicht von mir unterschrieben, wurde einfach ans Bauamt geschickt).
- Bei Änderung der Zisternenplatzierung war der Bauleiter eigentlich sogar der Initiator, er kam zu uns und sagte, dass die Zisterne dort nicht platziert werden kann. Der Bauleiter gehört zum Hausbauer, ebenso wie die Architektin (ist ein Fertighaus). Die Zisternen-Umsetzung wurde gemeinsam mit Bauleiter Haus, Bauleiter Keller, Erdbauer sowie mit mir und meiner Frau besprochen - gibt also genügend Zeugen!
Ob der Bauleiter dem Planer dies weitergegeben hat, kann ich nicht sagen.
- Wenn ich mir die Entwässerungsplanung anschaue, also die geänderte Version mit der Versickerungsmulde, muss ich sagen, dass auch diese - meiner Meinung nach - nicht ausführbar ist. Die Versickerungsmulde wäre dann ein ca 1,5m tiefes Loch - darf aber auch nur 0,5m tief sein!
Wollt ihr mal die Planungsunterlagen haben und mal einen Blick drauf werfen, habe alles als PDF da, schickt mir einfach eine mail.

: Der Lösung wird man sich darüber nähern müssen, dass zunächst geklärt wird, ob
: - die Planung genehmigungsfähig und umsetzbar gewesen wäre
: - wer die Ausführung der Arbeiten überwacht hat und verantwortlicher Bauleiter war
: - wer die andere Platzierung der Zisterne veranlasst hat
: - warum der Planer offensichtlich über die Bedenken der geplanten Position der Zisterne nicht informiert wurde
: - warum der Planer zu dem neuen Standort der Zisterne nicht vorher befragt wurde.

: : Hallo, wir bauen gerade ein freistehendes Einfamilienhaus in Baden-Württemberg.
: : Der Bebauungsplan sieht explizit vor, Oberflächenwasser versickern muss. Auch bei der Verwendung einer Zisterne muss der Überlauf versickern.
: : Nur wurde unser Haus gebaut, die Entwässerungsleitungen gelegt und die Zisterne gesetzt. Nun stellte man fest, dass ein Überlauf einer 80cm tief sitzenden Zisterne nicht überirdisch versickern kann. Scheinbar wusste niemand, dass Wasser nicht dem Berg aufwärts fließt. Ist wohl neu ;-)
: : Der Erdbauer handelte im Auftrag des Kellerbauers, der Kellerbauer sagt, er habe nur die Pläne des Hausbauers umgesetzt, da die gesamte Planung der Hausbauer gemacht hat. Der Hausbauer sagt wiederum, wir sollen beim Landratsamt einen Antrag auf Erlaubnis für dezentrale Versickerung machen, was aber nun abgelehnt wurde.
: : Dazu kommt noch, dass die Zisterne ursprünglich vor der Garage platziert werden sollte, aber der Erdbauer sagte vor Ort, dies wäre aus Abstands- und Höhengründen nicht möglich, auch wäre die Zisterne zwar überfahrbar, aber nicht der Filter. Die Zisterne wurde darauf hin hinter die Garage platziert. Nur stellt sich der Hausbauer und Planer auf den Standpunkt, da abweichend von der Planung ausgeführt worden ist, ist er nicht haftbar.

: : Meiner Meinung nach wäre die einzige (legale) Lösung eine Regenwasserhebeanlage, die mir der Hausbauer auf seine Kosten einbauen soll - aber der lehnt dies ab eben aus dem Grund, wir haben die Planung verändert.

: : So was nun? Wahrscheinlich bleibe ich dann auf meinen Kosten sitzen, ich muss die Entwässerung nun endlich ausführen..
: : Daher werde ich die Regenwasserhebeanlage auf eigene Kosten ausführen und diese dann von der Rechnung des Hausbauers abziehen. Erfolgsaussichten?




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