Darlehen bei Reallast (Wart- und Pflegeverpflichtung


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Abgeschickt von Jack am 23 April, 2013 um 23:25:09

Hallo,

Derzeit haben wir ein Objekt in Aussicht. Als Eigenkapital können wir ca. 60% aufbringen und benötigen ca.40% Darlehen.
Im Grundbuch des Objektes ist erstrangig eine Reallast (Wart und Pflegeverpflichtung) eingetragen.
Ist es möglich bei diesem Sachverhalt (Reallast) eine Finanzierung zu bekommen?

Danke im Voraus für Ihre Antworten.

Jack



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