Re: Gewerbebetrieb


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Abgeschickt von Bauamt am 24 April, 2013 um 20:01:19:

Antwort auf: Gewerbebetrieb von Dieter Kohn am 24 April, 2013 um 19:24:31:

Ja, es gibt das Gebot der Rücksichtnahme.

Wenn Sie in einem Mischgebiet wohnen, warum ziehen Sie dann den höheren Grenzwert für Gewerbegebiete heran ?
Wichtig ist dann ja, ob der Grenzwert für Mischgebiete eingehalten wird (auch nachts).

Wer hat gegen was geklagt ? Was haben Sie bisher unternommen ?

: Hallo,
: wir wohnen neben einem Gewerbebetrieb(Mischgebiet BaWü)vor 15 Jahren hat dieser eine Lagerhalle errichtet, 5,5 m vor unserem Haus, diese nutzt er seit 3 Jahren zur Produktion und betreibt darin Maschinen,eine Lärmmessung wurde gemacht, ist aber im Rahmen der Werte für Gewerbegebiete.Eine Klage ist eingereicht, weil keine Nutzungsänderung gemacht wurde. Nun will der Betrieb auch noch nachts arbeiten.
: Das wäre dann eine 24 Std. Dauerbeschallung. Wie kann das abgewendet werden? Gibt es so etwas wie Gebot der Rücksichtnahme? die Wohnung des Betreibers ist 30 m weit weg, unsere nur 5,5 m.
: LG Pinky




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