Re: Garagenabstand zur Grenze


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Abgeschickt von Bauamt am 27 April, 2013 um 10:41:31:

Antwort auf: Garagenabstand zur Grenze von Karl-Heinz am 27 April, 2013 um 08:30:29:

Abstandsflächenvorschriften sind den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt und bundesweit nicht einheitlich.

Für Bayern: siehe Art. 6 Abs. 9 BayBO

: Unter welchen Umständen könnte man eine Garage auf ca 50 cm an die Grundstücksgrenze heran bauen? Wer muß zustimmen oder gibt es keine Ausnahmen: Entweder auf Grundstücksgrenze oder 3m entfernt?

: Gruß, Karl-Heinz





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