Re: Neue Straße, wie weit vom Wald weg?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 30 April, 2013 um 23:22:02:

Antwort auf: Neue Straße, wie weit vom Wald weg? von Schulz am 30 April, 2013 um 12:19:03:

Hallo Schulz,
zur Beantwortung Ihrer Frage brauche ich noch Angaben:
Strassenplanung wofür?
Autobahn, Fernstraße, Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße und Gemeindestraße, Spielstraße,
Land- und Forstwirtschaftlicher Weg, eigenständig geführter Radweg, Gehweg, Kreisverkehrsplatz oder
Tunnel und Parkplatz?
Zollstraße (Zollfrei-Straße), Sackgasse, temporär geschlossene oder geöffnete Straße, Anliegerstraße, Pass-Straße,
Rennstrecke ?
Staatswald (1), Körperschaftswald (2) oder Privatwald (3)
(1) Staatswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum des Bundes, eines Landes oder einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts steht, sowie Wald im Miteigentum eines Landes, soweit er nach landesrechtlichen Vorschriften als Staatswald angesehen wird.
(2) Körperschaftswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts steht; ausgenommen ist der Wald von Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen, sowie von Realverbänden, Hauberggenossenschaften, Markgenossenschaften, Gehöferschaften und ähnlichen Gemeinschaften (Gemeinschaftsforsten), soweit er nicht nach landesrechtlichen Vorschriften als Körperschaftswald angesehen wird.
(3) Privatwald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.




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