Re: Grenzabstand


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Abgeschickt von Erich Bauer am 02 Mai, 2005 um 19:39:49

Antwort auf: Grenzabstand von Gerhard am 02 Mai, 2005 um 14:53:30:


Für die Beantwortung von Grenzabstandsfragen der Bauordnung ist eine Gemeinde, die nicht selbst Baugenehmigungsbehörde ist, schlichtweg unzuständig. Unterstellt es gibt keinen Bebauungsplan, muss sich der Neubau natürlich auch nach der "Bauweise" einfügen, weshalb das Einvernehmen der Gemeinde notwendig sein dürfte. Vermutlich prägt aber das alte Haus die "Bauweise" (was das ist, bitte in Kommentaren zu § 22 der Baunutzungsverordnung nachlesen), so dass sich ein Neubau an gleicher Stelle wieder einfügen dürfte.



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