Re: Rohbaufertigstellung


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Abgeschickt von Bolanger am 06 Mai, 2013 um 15:35:07:

Antwort auf: Rohbaufertigstellung von Bauinteressierter am 06 Mai, 2013 um 10:15:05:

Hallo,

man müsste diese Frage wahrscheinlich etwas differenzieren. Beim haus meiner Eltern war es z.B. so, dass Sie sich beim Grundstücksgkauf von der gemeinde gleichzeitig dazu verpflichten mussten, das Grundstück bis in 4 Jahren zu bebauuen. Ich würde mich nicht wundern, wenn es solche Möglichkeiten heute auch noch gibt.

Für den von Ihnen geschilderten Fall wäre eine andere Fragestellung sicherlich nicht weniger interessant: Hat die Baugenehmigung nach so langer Zeit noch Bestand? Wenn über Jahre hinweg kein Baufortschritt geschieht, dann verliert die urpsrüngliche Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Wenn das Bauvorhaben dann weitergeführt werden soll, so wäre eine neue Genehmigung nach aktuellem Recht notwendig. Da kann es dann zu Problemen kommen, wenn z.B. zwischenzeitlich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist oder es andere Gesetzesänderungen gab.

Gruß,

Bolanger


: Ich habe mal eine allgemeine Frage zur Fertigstellung eines Hauses. Gibt es eine Möglichkeit, einen Bauherrn zu verpflichten, sein Haus fertig zu stellen? Vielleicht über gemeiderechtliche Vorschriften über das Ortsbild oder gibt es sogar Vorschriften dazu im Baugesetz oder einer Bauordnung? Gibt es hier auch Unterschiede, bezogen auf das Alter des Rohbaus ( z.B. 5 Jahre älter Rohbau oder 20 Jahre alter Rohbau). Es geht mir hierbei um Rohbauten (Außenwände stehen, Dach drauf, Fenster drin, kein Innenausbau, unangelegte verwucherte Aussenanlage, nicht verputzt) die noch nicht bezugsfertig sind und wo noch nie jemand drin gewohnt hat und an welchen seit Errichtung des Rohbaus keine weiteren Baumaßnahmen mehr durchgeführt wurden. Wäre toll, wenn sich jemand damit auskennt.





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