Betretungsrecht Baurechtsamt, verdachtsunabhängige Kontrollen, Bauordnung


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Abgeschickt von sax am 06 Mai, 2013 um 21:22:20

Hallo,
die bayrische Bauordnung verbietet verdachtsunabhängige Kontrollen des Baurechtsamtes durch ein Betretungsrecht, siehe "Die Bayerische Bauordnung: Kommentar für Praktiker" S.186, kurz vor Absatz 31:
http://books.google.at/books?id=Y9yWfEvBZwkC&pg=PA186&dq=bayrische+bauordnung+betretungsrecht&hl=de&sa=X&ei=DQqGUaeuLbHZ4QSR74GYDw&ved=0CEAQ6AEwAA#v=onepage&q=bayrische%20bauordnung%20betretungsrecht&f=false

Gilt das sinngemäß dann auch für andere Bundesländer, oder wie sieht das in Baden-Württemberg aus?
Hintergrund ist, dass das Baurechtsamt bei uns Kontrollen mit vorgeschobenen Gründen durchführt. Beispielsweise sollen in einem Haus Fenster eingebaut worden sein, was aber schon vor Jahren passiert ist. In fast jedem Haus sind irgendwann einmal neue Fenster eingebaut worden. Es liegt also kein AKTUELLER Grund vor, wie in dieser Schrift gefordert wird.

Besten Dank



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