Re: Solaranlage Nachbargrundstückbebauung


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Abgeschickt von Bauamt am 08 Mai, 2013 um 00:27:42:

Antwort auf: Solaranlage Nachbargrundstückbebauung von Murphy 217 am 07 Mai, 2013 um 20:18:47:

Der Bauträger muss gar nicht lügen.
Es kann ihm doch egal sein, ob Ihre Solaranlage verschattet wird.
Solange das Bauvorhaben die baurechtlichen Vorschriften einhält (inklusive der notwendigen Mindestabstände zu Ihrem Grundstück) braucht ihn Ihre Solaranlage nicht zu kümmern.

Sie können doch nicht erwarten, dass jemand auf die rechtlich zulässige Bebauung seines Grundstückes verzichtet, nur weil Sie eine Solaranlage installiert haben.

Ob das Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück die Mindestabstände einhält kann man ohne Weiteres aber nicht sagen. Es wäre hier am besten, Sie setzen sich mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung und lassen sich dort beraten.

: Hallo, ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Wir haben eine Solaranlage auf dem Garagendach und auf dr vorderen Hausfront. Nun wird das Nachbargrundstück nach 8 Jahren bebaut . Unzwar so das der Giebel 8,5 m hoch ist und somit die Garagensolaranlage komplett verschatten wird. Ist das so zulässig ? Ich habe mit dem Bauträger heute telefoniert , der meinte er hätte das nicht gesehen das wir da eine PV Anlage hätten ...alles voll gelogen !!! Wer weiß weiter ???





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