Re: Betretungsrecht Baurechtsamt, verdachtsunabhängige Kontrollen, Bauordnung


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Abgeschickt von sax am 08 Mai, 2013 um 09:48:35

Antwort auf: Re: Betretungsrecht Baurechtsamt, verdachtsunabhängige Kontrollen, Bauordnung von Bauamt am 08 Mai, 2013 um 00:20:23:

: Zuerst wäre darauf hinzuweisen, dass Gesetze nicht von "Ämtern" gemacht werden.
Dann sollten die Ämter aber doch die ersten sein, die sich an diese Gesetzt halten (und z.B. keine verdachtsunabhängigen Kontrollen durchführen).

: Dann müssen Sie sich klar machen, dass es nicht Aufgabe einer Bauaufsichtsbehörde ist, Sie vor pfuschenden Baufirmen - die Sie selbst ausgewählt und beauftragt haben - zu schützen.
Was denn sonst? Ich selbst habe, im Gegensatz zur Behörde, keine Ahnung von der Materie. Ob die Behörde während der Bauausführung kontrolliert oder Jahre später ist vom Arbeitsaufwand genau das Gleiche. Was soll das bringen, wenn z.B. im Kölner U-Bahn Fall, erst dann kontrolliert wird, wenn das Ganze schon zusammengebrochen ist? Es wäre während der Bauphase ein Leichtes festzustellen, ob eine Betonwand genug Eisen enthält.

: Wenn Sie tatsächlich wollen, dass Baufirmen möglichst lückenlos überwacht werden... Einen derartigen Überwachungstaat will aber niemand.
So einen Überwachungsstaat haben wir längst. Ich werde doch beim Einkaufen auch lückenlos von Kameras überwacht und dort gibt es, im Gegensatz zur Baustelle, keine lebensbedrohlichen Gefahren. Niemand verlangt, dass Sie dauernd daneben stehen, einfach Stichproben, wie Sie es jetzt auch machen -aber zeitnah.

: Aber wie schon erwähnt: zuviel Polemik, zuwenig Recht.
Das ist keine Polemik, sondern Resignation und die Einsicht, dass nichts besser wird. Die Ämter sind einfach ihren Oberen hörig und arbeiten für ein System das selbst die größten Bausünden produziert. Was soll man da noch erwarten? Auf meine rechtlichen Fragen suche ich noch eine Antwort: Vielleicht liest ja ein Kenner der Materie mit und klärt mich und das Bauamt auf, ob verdachtsunabhängige Kontrollen in BW erlaubt sind und ob ein AKTUELLER Grund vorhanden sein muss, wie in dem genannten Artikel beschrieben???




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