Re: Betretungsrecht Baurechtsamt, verdachtsunabhängige Kontrollen, Bauordnung


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Abgeschickt von Bauassessor am 08 Mai, 2013 um 13:16:55:

Antwort auf: Re: Betretungsrecht Baurechtsamt, verdachtsunabhängige Kontrollen, Bauordnung von sax am 08 Mai, 2013 um 09:48:35:

Hallo,

es ist Aufgabe der Behörden, zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben beim Bau eingehalten werden.

Wenn Ihr Handwerker z.B. das flasche Material verwendet oder einfach nur unsauber arbeitet, ist das keine Aufgabe der Behörde, das zu prüfen. Wenn Sie das kontrolliert wissen wollen, obliegt das Ihnen, einen entsprechenden Kontrolleur einzusetzen (und zu bezahlen).

Wenn Sie beim Einkauf im Supermarkt oder in der U-Bahn überwacht werden, handelt es sich NICHT um staatliche Kontrolle, sondern um eine private. Wenn Sie nicht überwacht werden wollen, dann meiden Sie diese privaten Einrichtungen.

Eine staatliche Videoüberwachung bedarf einer eigenen Gesetzgrundlage und einer richterlichen Anordnung bzw. eines Ratbeschlusses. Die Hürden sind dort relativ hoch im Vergleich zum privaten Raum.

Zu den "verdachtsunabhängigen Kontrollen": Wenn ich Ihren Text richtig lese, gab es ja einen Verdacht, wenn auch unbegründet. Wenn die Kontrolle notwenidig war, um festzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben beim Bau (inkl. Baugenehmigung) eingehalten wurden, so ist das in Deutschland legal! Ich gebe allerdings zu, dass solche Kontrollen Jahre nach Beendigung des Baus äußerst selten sind.

: : Zuerst wäre darauf hinzuweisen, dass Gesetze nicht von "Ämtern" gemacht werden.
: Dann sollten die Ämter aber doch die ersten sein, die sich an diese Gesetzt halten (und z.B. keine verdachtsunabhängigen Kontrollen durchführen).

: : Dann müssen Sie sich klar machen, dass es nicht Aufgabe einer Bauaufsichtsbehörde ist, Sie vor pfuschenden Baufirmen - die Sie selbst ausgewählt und beauftragt haben - zu schützen.
: Was denn sonst? Ich selbst habe, im Gegensatz zur Behörde, keine Ahnung von der Materie. Ob die Behörde während der Bauausführung kontrolliert oder Jahre später ist vom Arbeitsaufwand genau das Gleiche. Was soll das bringen, wenn z.B. im Kölner U-Bahn Fall, erst dann kontrolliert wird, wenn das Ganze schon zusammengebrochen ist? Es wäre während der Bauphase ein Leichtes festzustellen, ob eine Betonwand genug Eisen enthält.

: : Wenn Sie tatsächlich wollen, dass Baufirmen möglichst lückenlos überwacht werden... Einen derartigen Überwachungstaat will aber niemand.
: So einen Überwachungsstaat haben wir längst. Ich werde doch beim Einkaufen auch lückenlos von Kameras überwacht und dort gibt es, im Gegensatz zur Baustelle, keine lebensbedrohlichen Gefahren. Niemand verlangt, dass Sie dauernd daneben stehen, einfach Stichproben, wie Sie es jetzt auch machen -aber zeitnah.

: : Aber wie schon erwähnt: zuviel Polemik, zuwenig Recht.
: Das ist keine Polemik, sondern Resignation und die Einsicht, dass nichts besser wird. Die Ämter sind einfach ihren Oberen hörig und arbeiten für ein System das selbst die größten Bausünden produziert. Was soll man da noch erwarten? Auf meine rechtlichen Fragen suche ich noch eine Antwort: Vielleicht liest ja ein Kenner der Materie mit und klärt mich und das Bauamt auf, ob verdachtsunabhängige Kontrollen in BW erlaubt sind und ob ein AKTUELLER Grund vorhanden sein muss, wie in dem genannten Artikel beschrieben???





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