Re: Betretungsrecht Baurechtsamt, verdachtsunabhängige Kontrollen, Bauordnung


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Abgeschickt von Bauamt am 12 Mai, 2013 um 00:45:12:

Antwort auf: Re: Betretungsrecht Baurechtsamt, verdachtsunabhängige Kontrollen, Bauordnung von sax am 10 Mai, 2013 um 23:57:00:

Die Durchführung einer Baukontrolle ist keine Strafe. Ein Bußgeldbescheid wäre eine Strafe.
Wenn ein Polizist auf der Autobahn die Geschwindigkeit ihres Auto z.B. mit einem Radargerät überprüft, ist das keine Strafe.

Wenn der TÜV Ihrem Auto die Plakette verweigert, weil die Bremsen nicht funtkionieren, ist das auch keine Strafe.

Wenn eine Behörde zur Gefahrenabwehr eine Anordnung erlässt, ist das grundsätzlich keine Strafe.

Zum "aktuellen" Grund habe ich schon etwas geschrieben. Was verstehen Sie denn unter "aktuell" (oder die Urteile, die Sie da anführen) ?
Wenn Sie vor vielen Jahren falsche Fenster verbaut haben, ist das ein aktueller Grund, weil die falschen Fenster ja immernoch eingebaut sind und immernoch - sozusagen "aktuell" - gegen baurechtliche Vorschriften verstoßen.
Eine Gefahr z.B. durch Brandschutzmängel, die in der Bauphase vor vielen Jahren entstanden sind, dauernd in so einem Fall ja bis heute an.

Ein behördliches Einschreiten gegen Gefahren kann grundsätzlich nicht durch Zeitblauf verwirkt werden. Das wäre so, als ob Sie die TÜV-Plakette für Ihr Auto einfordern, nur weil die Bremsen schon vor einigen Jahren kaputt gegangen sind und Sie der Meinung sind, der Mangel wäre nicht mehr "aktuell".

: Danke Bauassessor,
: da gibt es Architekten, Bauleiter, Facharbeiter, Bauämter, Notare und jeder Nagel braucht eine baurechtliche Zulassung. Und von denen fühlt sich keiner zuständig für gesetzliche Vorgaben? Dafür soll ich dann noch einen Spezialisten für Baurecht anstellen?

: Es sollte doch eigentlich Schaden verhütet und nicht entstandener Schaden bestraft werden? Das wäre genau so wie wenn der TÜV sagen würde: Wenn Du Dein Auto nicht in einwandfreiem Zustand zu mir bringst, bestraf ich dich dafür. Wenn die Behörde also sowieso prüft, warum nicht dann wenn gebaut wird??? Genau das steht ja auch in dem genannten Artikel: "Es muß ein AKTUELLER Grund vorliegen". Die Frage die bleibt ist ganz einfach: Gelten die dort aufgeführten Statements und Gerichtsurteile für alle Bundesländer oder ist das eine bayrische Spezialität? (BayVerfGH vom 30.1.2006, DÖV 2006, 607; OVG RhPF vom 15.2.2006, BauR 2006, 971)

: Zum Thema Überwachung: Ich bin immer belustigt, wenn über Google geschimpft und dann eine Lobeshymne auf unseren Rechtsstaat gesungen wird. An jedem größeren Platz hängen Kameras, die automatische biometrische Gesichtserkennung ist nur noch eine Frage der Zeit. Wenn ich auch nur einen Tag von zu Hause weg bin muß ich im Hotel meine Daten hinterlegen. Meine Handydaten werden grundlos gespeichert, sogar ausgeschaltete Handies können und dürfen inzwischen geortet werden. Wenn ich hier z.B. die Wörter Sch... Überwachungsstaat poste, dann könnt Ihr sicher sein, dass ein darauf angesetzter Robot das findet. Das heißt nicht, dass mir dadurch etwas passiert -noch nicht. Aber die eben genannten Beispiele hätten vor 20 Jahren noch zu Protestausbrüchen geführt, heute ganz normal.




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