Re: Eigenes Grundstück, gemeinsames Flurstück


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Abgeschickt von Bauamt am 14 Mai, 2013 um 18:22:06:

Antwort auf: Re: Eigenes Grundstück, gemeinsames Flurstück von H. Hallmackenreuther am 14 Mai, 2013 um 17:50:01:

Hmnm, womöglich ist gemeinet, dass die Fragestellerin alleinige Eigentümerin aller Miteigentumsanteile wird.
Dann hat man zwar eine WEG, kann aber trotzdem alleine entscheiden.

: Irgendetwas an Ihrer Beschreibung scheint mir dann nicht ganz nachvollziehbar zu sein.

: Entweder Sie haben am Ende ein eigenes Haus auf eigenem Grundstück oder eben mit anderen zusammen ein WEG-/Miteigentumsanteil/Sondernutzungsrecht an einem teilungserklärten Haus-und-Grundstücksgebilde. Zumindest für NRW möchte ich ausschließen, dass ein WEG-Objekt mit mehreren Eigentümern auf einem Grundstück errichtet werden darf, dass lediglich einem oder ggf. auch einem anderen/Dritten gehört. Und auch nicht, dass ein WEG-Objekt auf mehreren Grundstücken stehen darf. Hinsichtlich der Eigentumsfrage ist üblicherweise das aufstehende Haus untrennbar mit dem Grundstück verbunden und teilt dessen Schicksal.

: Haben Sie möglicherweise etwas falsch verstanden? Oder ist es im Rahmen des Möglichen, dass Ihnen jemand vorsätzlich Unfug erzählt? Können Sie vielleicht noch etwas genauer beschreiben, wer am Ende eigentlich was und wie besitzen soll? Eine kleine Skizze?

: Viele Grüße,
: H. Hallmackenreuther

:
: : Danke für die Antwort. Das Grundstück wäre dann trotzdem mein eigenes mit eigenem Grundbuch. Ich habe einen Breicht gelesen, in dem steht, dass so etaws häufig gemacht wird und es kein Problem wäre da es ja mein eigenes Grundstück ist. Ist diese Info dann falsch.




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