Re: Eigenes Grundstück, gemeinsames Flurstück


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Abgeschickt von H. Hallmackenreuther am 14 Mai, 2013 um 22:05:40:

Antwort auf: Re: Eigenes Grundstück, gemeinsames Flurstück von Dirk Baumeister am 14 Mai, 2013 um 21:14:19:

Au ja. Auf das schmale Brett, dass in diesem Zusammenhang auch noch eine Vereinigungsbaulast eine Rolle spielen könnte, wäre ich niemals gekommen. Das ist ja üblicherweise nur der Notnagel für historisch gewachsenen Unsinn und überlange Unterlängen.

Wenn es denn so wäre und sein dürfte, müsste man sich sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Zwei Grundstückseigentümer, eine Vereinungsbaulast und quer über die gemeinsame Grenze ein WEG-geteiltes Objekt! Da gibt es doch hoffentlich irgendeine mir unbekannte gesetzliche Regelung, die das unter Strafe stellt. Diesen Irrsinn nähme ich dann noch nicht einmal geschenkt.

Das Einzelgrundstück mit der Vereinigungsbaulast dürfte darüberhinaus alleine auch circa nichts mehr wert sein. Schneller wird man sein Geld vermutlich gar nicht verbrennen können, wenn auch nur das Geringste mit dem Haus, dem Grundstück oder dem Nachbarn schiefläuft. Au weia. Das ist der Stoff aus dem Hollywoods Bauamt Horrorfilme macht. Popcorn und Cola, bitte. Das will ich sehen.

Viele Grüße,
H. Hallmackenreuther


: Ich tippe auf zwei Flurstücke, die vereinigt werden um somit planungs- und bauordnungsrechtlich als ein Grundstück betrachtet zu werden. Diese Systematik sollte in NRW aber eigentlich schon daran scheitern, dass Grundlage für die dann erforderliche Vereinigungsbaulast ein Gebäude auf zwei Grundstücken wäre. Das hat dann wiederum alle von H. Hallmackenreuther beschriebenen Nachteile zur Folge.

: Meines Erachtens gibt es NIEMALS einen plausiblen Grund eine klare und rechtlich eindeutige Situation gegen eine unklare und mit unabsehbaren Unwägbarkeiten versehene zu tauschen. Da sollten dann auch ein paar Hundert Euro bei einem hunderttausender Projektbudget keine Rolle spielen dürfen.


:
: : Das wäre natürlich theoretisch denkbar. Nur fällt mir spontan kein handfester Vorteil ein, den ein privater Bauherr/Käufer von einem langfristig oder dauerhaft allein beherrschten WEG-Objekt hätte. Es sei denn, man möchte ggf. später einen Teil kurzfristig oder unkompliziert veräußern können. Aber dann könnte man die Teilung/Umwandlung auch erst später vollziehen, wenn sie tatsächlich vonnöten wird.

: : Wenn die besagte Firma dieses Konstrukt als Vermarktungsmodell wählt, wäre dies insoweit ja sogar noch üblich und derzeit im Trend. Nur kauft man dann als Kunde am Ende faktisch nur eine reihen-/doppelhausartige Eigentumswohnung nach WEG und eben kein eigenes Haus mit Grundstück.

: : Im Eingangsposting steht aber auch: "...dass das Grundstück in 2 aufgeteilt wird...". Das passt doch irgendwie nicht ganz zusammen. Zumal "...wird es ein Flurstück bleiben um Kosten und Zeit zu sparen..." dann mindestens fachlich unpräzise wenn nicht gar Nonsens ist.

: : Mehr Input bitte.

: : Viele Grüße,
: : H. Hallmackenreuther

: :
: : : Hmnm, womöglich ist gemeinet, dass die Fragestellerin alleinige Eigentümerin aller Miteigentumsanteile wird.
: : : Dann hat man zwar eine WEG, kann aber trotzdem alleine entscheiden.

: :
: : : : Irgendetwas an Ihrer Beschreibung scheint mir dann nicht ganz nachvollziehbar zu sein.

: : : : Entweder Sie haben am Ende ein eigenes Haus auf eigenem Grundstück oder eben mit anderen zusammen ein WEG-/Miteigentumsanteil/Sondernutzungsrecht an einem teilungserklärten Haus-und-Grundstücksgebilde. Zumindest für NRW möchte ich ausschließen, dass ein WEG-Objekt mit mehreren Eigentümern auf einem Grundstück errichtet werden darf, dass lediglich einem oder ggf. auch einem anderen/Dritten gehört. Und auch nicht, dass ein WEG-Objekt auf mehreren Grundstücken stehen darf. Hinsichtlich der Eigentumsfrage ist üblicherweise das aufstehende Haus untrennbar mit dem Grundstück verbunden und teilt dessen Schicksal.

: : : : Haben Sie möglicherweise etwas falsch verstanden? Oder ist es im Rahmen des Möglichen, dass Ihnen jemand vorsätzlich Unfug erzählt? Können Sie vielleicht noch etwas genauer beschreiben, wer am Ende eigentlich was und wie besitzen soll? Eine kleine Skizze?

: : : : Viele Grüße,
: : : : H. Hallmackenreuther

: : : :
: : : : : Danke für die Antwort. Das Grundstück wäre dann trotzdem mein eigenes mit eigenem Grundbuch. Ich habe einen Breicht gelesen, in dem steht, dass so etaws häufig gemacht wird und es kein Problem wäre da es ja mein eigenes Grundstück ist. Ist diese Info dann falsch.





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