Re: Nachträgliche Erschließungsgebühr??


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Abgeschickt von Kurt Axtmann am 15 Mai, 2013 um 20:14:02

Antwort auf: Re: Nachträgliche Erschließungsgebühr?? von pjf am 26 Mai, 2011 um 20:56:03:

: Hallo Hr. Hans-Jörg S,

: Sie sagen, die Erschließung wurde von Ihnen selber bezahlt. Betrifft das die Straße? Wenn ja, was haben Sie wem bezahlt und wer erteilte den Auftrag?

: Gab es zur Regelung von Erschließungskosten eine Vereinbarung mit der Gemeinde?

: Ist die alte Anliegerstraße, die Ihr Grundstück erschließt, vollständig und endgültig hergestellt worden? Ist alles vorhanden - Gehsteig, Feindecke, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung?

: Haben Sie einen Beitragsbescheid für die erstmalige Herstellung dieser alten Straße erhalten? Wurde dieser geschuldete Betrag gestundet und ist deswegen noch nicht beglichen?

: Sofern die Gemeinde das Neubaugebiet baut, gibt es dazu einen Bebauungsplan (oder Straßenausbauplan) mit Festsetzung dieser neuen Straße und ist Ihr Grundstück dann zusätzlich von dieser neuen Straße erschlossen?

: Gruss
: pjf

: : Hallo lieber Leser,
: : bei uns in im beschaulichen Dorf gibts gerade ein großes Problem:
: : Wir haben vor etwa 15 Jahren unser Haus in einem kleinen Dorf in BaWü erbaut. Das Haus wurde "auf eine Wiese" am Ortsrand erbaut, die im Familienbesitz ist. Es wurde also nicht auf erschlossenem Bauland gebaut. Bei unseren Nachbarn stellt sich die Lage ebenso dar. Die Erschließung wurde von den Parteien zum damaligen Zeitpunkt selber bezahlt. Die "Erschließungsgebühr" wurde gestundet. 15 Jahre nach der ganzen Sache wird nun neben uns ein Neubaugebiet ausgewiesen (inkl. unserem Grundstück?). Im Zuge dessen fordert die Gemeinde auch von uns Erschließungsgebühr von bis zu 20.00€.
: : Meine Frage ist nun, muss dieser Betrag bezahlt werden und wenn ja, kann man die damaligen Erschließungskosten mit dem geforderten Betrag gegenrechnen?
: : Gruß & vielen Dank aus dem sonnigen BaWü!!

Ich habe heute die gleichen Probleme. Was ist aus Ihrem Fall geworden?
Bitte Antwort direkt an meine email-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen Kurt Axtmann





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