Re: Begrünung nach Erschließung


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Abgeschickt von Weinmann am 16 Mai, 2013 um 13:39:57:

Antwort auf: Re: Begrünung nach Erschließung von Bauassessor am 16 Mai, 2013 um 10:02:45:

Mir hat ein Ministerialrat soeben telefonisch bestätigt, dass eine Umsetzung zeitnah zu erfolgen hat, wenn ein Grünordungsplan dies vorsieht. Sollten sich Gemeinde und Landratsamt dagegen wehren, dann kann z.B. eine Petition an den Bayerischen Landtag richten oder im Extremfall verwaltungsrechtlich Klagen.

: Solange die Begrünung auch nicht zur KOmpensation an anderer Stelle erforderlich ist, stellt die Festsetzung des Bebauungsplan erstmal nur ein Darstellung des gewünschten Soll-Zustands dar. Eine Verpflichtung, irgendetwas aus dem Bebauungsplan innerhalb einer Frist umzusetzen, gibt es in der Regel nicht.

:
: : Nein, können Sie in aller Regel nicht.
: : Derartige Festsetzungen werden üblicherweise im öffentlichem Interesse in einen B-Plan aufgenommen (Begrünung). Solange sich aus der B-Planbegründung nichts anderes ergibt, bezwecken die Festsetzung nicht den Schutz von Nachbarn.
: : Damit haben Nachbarn auch keinen Rechtsanspruch auf Umsetzung.

: :
: : : Hallo,

: : : ich wohnen in Gundelfingen (Bayern) dort wurde in den Jahren 2010 bis 2012 ein Industriegebiet (ca. 5 ha) erschlossen. Die Hälfte des Baugebietes ist bereits durch ein Industrieunternehmen bebaut worden. Die Ost- und Südseite des Industriegebiets sind bereits mit Bäumen und Büschen begrünt worden. Der Bebauungsplan sieht jedoch eine Randbegrünung des kompletten Gebiets vor. Das Landratsamt und die Gemeinde argumentieren nun: "Die West- und Nordseite sind noch nicht bepflanzt, weil diese noch nicht direkt bebaut wurden und dort noch landwirtschaftliche Flächen liegen die landwirtschaftlich genutzt werden. Außerdem soll später noch angrenzenden ein Radweg entstehen. Können wir Nachbarn des Industriegebiets trotzdem fordern, dass das komplette Gebiet begrünt wird? Die unbegrünten West- und Nordseiten des Industriegebietes sind direkt im Sichtfeld unseres "Allgemeinen Wohngebiets".

: : : Gruß
: : : Weinmann





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