Re: Kostenfrage Widerspruch Baugenehmigung Nds.


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 17 Mai, 2013 um 22:46:28:

Antwort auf: Kostenfrage Widerspruch Baugenehmigung Nds. von Pille am 17 Mai, 2013 um 21:28:54:

Hallo Pille,
wer gegen eine Baugenehmigung Widerspruch einlegt, muss natürlich mit Kosten rechnen. Deren Höhe bemisst sich nach der allgemeinen Gebührensatzung des Landes Niedersachsen und beträgt bis zu 3000 Euro. Die Stadt berechnen die Gebühren dann nach dem Zeitaufwand zwischen 100 und 300 Euro, der mit einem sogenannten Wertfaktor multipliziert wird. Dieser richtet sich nach dem Rohbauwert des Gebäudes.



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