Re: Baulärm


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Abgeschickt von Hawer am 03 Mai, 2005 um 11:06:27:

Antwort auf: Re: Baulärm von Hannes am 03 Mai, 2005 um 10:34:03:

Stimmt sowas kostet Nerven! Handelt es sich um gewerbliche Bauarbeiten, wenden Sie sich an den Bauunternehmer und an die Kommune dort das Gewerbeausichtsamt bzw. das Umweltamt oder besser die untere Immissionsschutzbehörde. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen (Gefahren, erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen) bei den Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt. Die AVV Baulärm enthält neben Immissionsrichtwerten das Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels:
http://www.umweltdaten.de/laermprobleme/baulaerm.pdf

: Guten Morgen,
: ich habe dasselbe Problem. Meine Suche im Internet ergab, dass es eine große Anzahl an Urteilen schon gibt.
: a)Schadensersatz für Lärm- und Staubemissionen von einer Großbaustelle?
: OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2000 - 19 U 24/00
: b)Entschädigung bei erheblichem Baulärm?
: OLG Celle, Urteil vom 05.11.1999 - 4 U 130/99
: usw.usw.
: Das ist aber wohl alles nicht einfach durchzusetzen. Mein Anwalt meint, ich solle zumindest eine einstweilige Verfügung beantragen, was die unnötige Staubelastung angeht. Nachbarrechtliche Ansprüche können sich aus einer rechtswidrigen, schuldhaften Eigentumsbeeinträchtigung nach § 823 BGB ergeben und aus dem verschuldensunabhängigen nachbarschaftlichen Anspruch des § 906 BGB.
: Eine gute Übersicht für Eigentümer und Mieter gibt es hier:
: http://www.dr-hoek.de/beitrag.asp?t=Mietrechtliche-Ansprueche-innerstaedtische-Bautaetigkeit

:
: : Hallo in die Runde,
: : ob ich mit dem The,ma hier richtig bin, weiss ich nicht, vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.
: : Ca 30 meter von unserem Reiheneigenheim wird ein alter Hochbunker abgerissen. Auf dem Gelände sollen später Einfamilienhäuser gebaut werden. Dies geschieht mit einem Baggermeißel. Ist sowas rechtens in einem Wohngebiet?
: : Wenn kann man fragen? (Anfrage ans Bauamt läuft)
: : Die Umliegenden Mieter bekommen eine Mietminderung von 50 % ihrer Miete. Kann man als Besitzer eines angrenzenden Hauses eine Entschädigung von dem Bauträger verlangen?
: : Für alle Tipps schon mal herzlichen Dank
: : MfG
: : D.S.





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