Re: Frage zur Verantwortlichkeit


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Abgeschickt von Peter39 am 23 Mai, 2013 um 15:27:51

Antwort auf: Frage zur Verantwortlichkeit von Christian am 21 Mai, 2013 um 14:36:02:

Diese Informationen gehören in jedemfall in ein Gutachten. Vorallem ist es die Pflicht des Verkäufers sie vorher darauf hinzuweisen. Sollten ihnen Schäden dadurch entstehen, ist es möglich diese gegen ihn geltend zu machen, wass jedoch eine langfristige Sache werden kann.





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