Re: Baujahr Eigentumswohnung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 28 Mai, 2013 um 22:33:38:

Antwort auf: Baujahr Eigentumswohnung von Wolfgang Boger am 28 Mai, 2013 um 19:44:17:

hallo Wolfgang Boger,
Baujahr.....
Als Baujahr des Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Bei Gebäuden, die durch Schäden teilweise unbenutzbar geworden waren und wieder hergestellt wurden, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung, bei total zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr. Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Gebäude selbst ist das ursprüngliche Baujahr maßgebend.





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