Re: Fragestellungen Gebietscharakter Nds.


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Abgeschickt von Pille am 29 Mai, 2013 um 15:22:20

Antwort auf: Re: Fragestellungen Gebietscharakter Nds. von Bauassessor am 29 Mai, 2013 um 14:41:04:

Guten Tag und danke für Ihren Beitrag.

Die Einschätzung des Gebietscharakters "allgemeines Wohngebiet" sollte in diesem fiktiven Fall vermutlich ausreichen. Es kann hoffentlich angenommen werden, dass eine Anzahl von mehr als 25 Stellplätzen und ca. 100 Patienten eine Größenordnung darstellt, die, insbesondere vor dem Hintergrund des zu vermutenden An- und Abfahrtsverkehrs, mit einem allgemeinen Wohngebiet nicht vereinbar ist. Wäre das Urteil OVG 1 KO 330/06 in Verbindung mit BVerwG 4 B 61.07 eine passende Analogie?

MfG
Pille



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