Re: Frage zur Verantwortlichkeit


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Mai, 2013 um 14:45:43

Antwort auf: Re: Frage zur Verantwortlichkeit von Peter39 am 23 Mai, 2013 um 15:27:51:

Wenn es sich bei dem "Gutachten" um ein Verkehrswertgutachten nach nachvollziehbaren Regeln, erstellt durch einen Sachverständigen handelt, würde ich auch erwarten, dass dort klar gestellt ist, ob die Legalität des Objektes geprüft wurde.

Allerdings habe ich es auch schon erlebt, dass ein simples Makler-Exposé den Begriff Gutachten trug und dort auf die Angaben des Verkäufers verwiesen und erklärt wurde, dass für die Richitgkeit der Angaben keine Gewähr gegeben werden könne.

Und selbst wenn es ein Gutachten gäbe würde ich immer empfehlen, die Inhalte kritisch zu prüfen und vor allem Belege für die dort enthaltenen Aussagen verlangen.

Kein Kauf ohne (Original-)Baugenehmigung!!!


: Diese Informationen gehören in jedemfall in ein Gutachten. Vorallem ist es die Pflicht des Verkäufers sie vorher darauf hinzuweisen. Sollten ihnen Schäden dadurch entstehen, ist es möglich diese gegen ihn geltend zu machen, wass jedoch eine langfristige Sache werden kann.




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