Re: Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit Höhenangabe über Normal Null


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Abgeschickt von Bauamt am 31 Mai, 2013 um 13:38:05:

Antwort auf: Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit Höhenangabe über Normal Null von Mayer am 31 Mai, 2013 um 13:28:39:

Eine Überschreitung bedarf die Gewährung einer Befreiung nach § 31 BauGB. Ansonsten wäre eine Überschreitung unzulässig.
Eine Toleranz gibt es nicht, solange im Bebauungsplan nicht explizit etwas anderes geregelt ist.

: Hallo,

: wenn eine Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe von z.B. 472,00 über Null angegeben ist.
: Darf diese überschritten werden, bzw. gibt es für diese eine Toleranz?

: Auszug aus der Festsetzung des Baugebietes:
: "Höhenlage der Gebäude:
: Die EFH = Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit
: Höhenangabe über Normal Null ist im Planteil
: festgelegt."

: Danke

: Viele Grüße





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