Abgeschickt von Bauamt am 31 Mai, 2013 um 13:38:05:
Antwort auf: Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit Höhenangabe über Normal Null von Mayer am 31 Mai, 2013 um 13:28:39:
Eine Überschreitung bedarf die Gewährung einer Befreiung nach § 31 BauGB. Ansonsten wäre eine Überschreitung unzulässig.
Eine Toleranz gibt es nicht, solange im Bebauungsplan nicht explizit etwas anderes geregelt ist.
: Hallo,
: wenn eine Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe von z.B. 472,00 über Null angegeben ist.
: Darf diese überschritten werden, bzw. gibt es für diese eine Toleranz?
: Auszug aus der Festsetzung des Baugebietes:
: "Höhenlage der Gebäude:
: Die EFH = Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit
: Höhenangabe über Normal Null ist im Planteil
: festgelegt."
: Danke
: Viele Grüße