Re: Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit Höhenangabe über Normal Null


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Abgeschickt von Mayer am 31 Mai, 2013 um 14:06:52

Antwort auf: Re: Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit Höhenangabe über Normal Null von Mayer am 31 Mai, 2013 um 13:55:26:

Doch noch ne Frage.
Wenn die Garage mit einem Carport zum Haus verbunden ist, zählt das zu freistehend?
also plus minus 30cm zur straße?

Danke

: Vielen Dank!
: Es sind zwar Ausnahmen hinterlegt, die betreffen aber nur freistehende Garagen, somit nicht zutreffend für das Haus.

: "Höhenlage freistehender Garagen:
: Die Erdgeschossrohfussbodenhöhe bei frei-
: stehenden Garagen dürfen max. 30 cm ober-
: oder unterhalb der anschliessenden Strassen-
: höhe liegen."

:
: : Eine Überschreitung bedarf die Gewährung einer Befreiung nach § 31 BauGB. Ansonsten wäre eine Überschreitung unzulässig.
: : Eine Toleranz gibt es nicht, solange im Bebauungsplan nicht explizit etwas anderes geregelt ist.

: : : Hallo,

: : : wenn eine Erdgeschoss-Rohfußbodenhöhe von z.B. 472,00 über Null angegeben ist.
: : : Darf diese überschritten werden, bzw. gibt es für diese eine Toleranz?

: : : Auszug aus der Festsetzung des Baugebietes:
: : : "Höhenlage der Gebäude:
: : : Die EFH = Erdgeschoß-Rohfußbodenhöhe mit
: : : Höhenangabe über Normal Null ist im Planteil
: : : festgelegt."

: : : Danke

: : : Viele Grüße





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