Re: Wasseruhren im Mehrfamilienhaus


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Abgeschickt von Bolanger am 01 Juni, 2013 um 18:16:17:

Antwort auf: Wasseruhren im Mehrfamilienhaus von Thomas am 27 Mai, 2013 um 15:34:46:

Hallo,

meiner Meinung nach ist es nicht Pflicht des BU, entsprechende Verbrauchserfassungsgeräte zu verbauen. Das ist sicherlich wünschenswert, aber nicht verpflichtend.
Es muss lediglich ein entsprechender Verteilschlüssel gefunden werden. Bei Eigentumswohnungen gibt es meist Regelungen zu den Verteilerschlüsseln, z.B. Kostenbeteiligung gemäß Wohnflächenanteil.

Wahrscheinlich kommen die Frischwasserspüler nicht umhin, sich an den Kosten der Zisterne zu beteiligen. Schliesslich haben sie ja auch die Möglichkeit, davon zu profitieren (wenn sie die entsprechenden Umbauten vornehmen). Das ist in etwa so wie die Betriebskosten eines Aufzuges, an denen sich aich Mieter im Erdgeschoss beteiligen müssen.

Gruß,

Bolanger


: Liebes Baurechtsforum,

: ich wende mich mit einer etwas ungewöhnlichen Frage an die Leser dieses Forums:

: ich bin in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen, das 2011 errichtet wurde, eingezogen.
: In diesem Haus wohnen derzeit 5 Eigentümer; eine Wohnung ist vermietet.

: Für die Versorgung der Toiletten wurde vom Bauträger den Käufern angeboten, sich zwischen einer Toilettenspülung mit Frischwasser oder einer Toilettenspülung mit Wasser aus einer im Garten eingegrabenen Zisterne zu entscheiden.
: In dieser Zisterne wird das Regenwasser, das aus den Dachrinnen kommt, gesammelt.

: Reicht das Wasser in der Zisterne nicht aus (z.B. im Sommer bei längerer Trockenheit), dann wird die Zisterne automatisch mit Frischwasser aufgefüllt.

: 5 der sechs Käufer haben sich für die Toilettenspülung mit Zisternenwasser entschieden. Ein Eigentümer spült mit Frischwasser.

: Unser Problem ist nun Folgendes:
: es gibt bauseitig keine Erfassungsgeräte für das Zisternenwasser, das in die 5 Wohnungen mit der Zisternewasser-Toilettenspülung gepumpt wird.

: Ebenso gibt es keine Erfassung des Stroms, den die Pumpe in der Zisterne benötigt.

: Sowohl die Kosten für den Strom der Pumpe als auch die Kosten für das in die Zisterne eingeleitete Frischwasser (dessen Menge wir auch nicht kennen) würden jetzt auf alle 6 Wohnungen umgelegt werden, da wir die verbrauchten Mengen an Zisternenwasser in den jeweiligen Wohnungen mangels Erfassungsgeräten/Wasseruhren nicht ermitteln können.
: Damit würde die Wohnung, die mit Frischwasser spült, benachteiligt werden.

:
: Dazu kommt noch, dass das Zisternenwasser (mit dem bei Wasserknappheit eingespeisten Frischwasser) auch zu einem Wasseranschluss zum Gießen der Gartenflächen führt.
: Hier wird die Situation dadurch kompliziert, dass einerseits die Bewohner der Erdgeschoss-Wohnung diesen „Gartenwasseranschluss“ benutzen um ihre Gartenfläche (Sondernutzungsrecht) zu gießen wie auch die übrigen Bewohner, um die Gemeinschaftsflächen zu gießen.

: Auch hier fehlt ein Zähler, um den Wasserverbrauch der EG-Wohnung für die Gartenfläche mit Sondernutzungsrecht zu ermitteln.

: Nun die für uns spannende Frage:

: wäre es Pflicht des Bauträgers und/oder Generalunternehmers, hier für das Vorhandensein entsprechender Zähler zu sorgen, damit eine entsprechende Kostentrennung möglich ist?

: Vielen Dank für eure Unterstützung!!!

: Thomas





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