Re: Kosten für Vermessung


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Abgeschickt von Bolanger am 02 Juni, 2013 um 14:23:34:

Antwort auf: Kosten für Vermessung von Katja am 01 Juni, 2013 um 07:48:19:

Hallo,

erstmal wird der Vermesser dem Auftraggeber die Kosten in Rechnung stellen und ggü. dem Vermesser ist der Auftraggeber in der Pflicht. Dieser wird die Erstattung dann allerdings von Ihnen fordern.

Ich wüsste nun nicht, was daran falsch wäre. Sie haben sich bewusst für das Grundstück und die Kosten entschieden und das auch schriftlich fixiert. Wo ist dann das Problem?

Gruß,

Bolanger


: Hallo zusammen,

: wir möchten ein Grundstück erwerben, dass momentan unserer Hausbank gehört. Sprich unsere Hausbank ist derzeitiger Eigentümer. Ein notarieller Vorvertrag liegt bereits vor. In diesem steht, dass der Verkäufer, sprich die Bank die genaue Vermessung des Grundstücks beauftragt, jedoch die entstehenden Kosten für die Vermessung vom Käufer zu tragen sind. Aus verschiedenen Berichten haben wir herausgelesen, dass die Kosten für die Vermessung von demjenigen zu tragen sind, der die Vermessung in Auftrag gibt. Wird hier versucht die Kosten einfach abzuwälzen oder ist die Angelegenheit tatsächlich Verhandlungssache?

: LG





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