Anwendung vom §909 BGB


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Abgeschickt von Bernd am 02 Juni, 2013 um 21:02:22

Hallo zusammen,

wir wollen nun (Juli) aktiv anfangen unsere Außenanlagen zu gestallten.
Das Grundstück hinter uns wurde mittlerweile auch bebaut. Der Bauherr hat das Gelände ca. 1,0 Meter zu unserem abgesenkt, so das dieser nun eine Böschungsabsicherung zu uns durchführen muss, damit der ganze Oberboden nicht nach und nach abbröckelt. Leider hat dieser wohl das Budget dafür bei der Planung nicht berücksichtigt, so das eine zeitnahe Durchführung wohl eher nicht zu erwarten ist, was uns wiederum in dem Gartenausbau (Hecke)massiv einschränkt.
Welchen rechtlichen Anspruch hat man diesbezüglich gegenüber dem der diese Leistung erbringen muss? Welche Zeiten zur Realisierung sind üblich?

Freue mich über euer Feedback.



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