Re: Begrünung nach Erschließung


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Abgeschickt von Weinmann am 05 Juni, 2013 um 08:28:02:

Antwort auf: Re: Begrünung nach Erschließung von Bauamt am 31 Mai, 2013 um 23:50:17:

Im Bebauungsplan steht wörtlich: "Der Planraum liegt exponiert in bisher unbebautem Bereich und ist weithin sichtbar. Durch die Lage an der südlichen Ortseinfahrt kommt dem Plangebiet eine besondere Bedeutung für die Gestaltung des Ortsbildes zu. Die Bedeutung des Plangebiets für das Schutzgut Landschaftsbild wird als hoch eingestuft."
Was bedeutet das für die Begrünung des Industriegebietes? Müssen die Bäume gepflanzt werden?

Gruss
Weinmann
: In diesem Fall muss die Gemeinde den noch notwendigen Ausgleich herstellen. Allerdings ist hier zu bedenken, dass der Ausgleich nicht an Ort und Stelle zu erfolgen hat und durchaus in einem ganz anderem Gebiet liegen kann (z.B. sogar auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde).

: Außerdem dürften die Eingriffs- und Ausgleichsregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes keinen nachbarschützenden Zwecken dienen, sodass Nachbarn auch hier keinen Eingriff in eigene Rechte geltend machen könnten. Insbesondere dienen die Eingriffs- und Ausgleichsregelungen nicht dem Erhalt einer "guten" Aussicht von angrenzenden Baugrundstücken. Eine unverbaute Aussicht ist grundsätzlich gesetzlich nicht geschützt (es sei denn ein Bebauungsplan regelt explizit etwas anderes).

: : Hallo,
: : ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Ausgleichsfläche direkt im Industriegebiet nicht ausreicht um den Eingriff zu kompensieren. Insgesamt sind 2,8 ha Ausgleichsfläche nötig. Am Industriegebiet sind 0,65 ha vorgesehen und extern 2,15 ha. Das heißt, dass die vorgesehene Begrünung im Industriegebiet nicht außreicht. Wie sieht es dann naturschutzrechtlich und im Bezug auf das Landschaftsbild aus? Muss bei ca. 45% erfolgter Bebauung am Industriegebiet dann begrünt werden?
: : Vielen Dank!
: : Gruß
: : Weinmann

: : : Lesen Sie nochmal meine Antwort.
: : : Verwaltungsrechtliche Klagen von Nachbarn sind unzulässig, da kein Verstoß gegen Rechte der Nachbarn vorliegt. Entsprechende Klagen haben nach § 42 VwGO einen Verstoß gegen eigene (!) Rechte zur Voraussetzung. Nachbarn haben aber kein Recht, welches ihnen die Begrünung eines Baugebietes garantieren würde.

: : : Davon abgesehen sind die Begründungen des Landratsamtes und der Gemeinde doch nachvollziehbar.
: : : Warum sollte man für viel Geld landwirtschaftliche genutzte Flächen (Äcker) eingrünen ? Anderswo würde man sowas einen Schildbürgerstreich nennen ...

: :
: : : : Mir hat ein Ministerialrat soeben telefonisch bestätigt, dass eine Umsetzung zeitnah zu erfolgen hat, wenn ein Grünordungsplan dies vorsieht. Sollten sich Gemeinde und Landratsamt dagegen wehren, dann kann z.B. eine Petition an den Bayerischen Landtag richten oder im Extremfall verwaltungsrechtlich Klagen.

: : : : : Solange die Begrünung auch nicht zur KOmpensation an anderer Stelle erforderlich ist, stellt die Festsetzung des Bebauungsplan erstmal nur ein Darstellung des gewünschten Soll-Zustands dar. Eine Verpflichtung, irgendetwas aus dem Bebauungsplan innerhalb einer Frist umzusetzen, gibt es in der Regel nicht.

: : : : :
: : : : : : Nein, können Sie in aller Regel nicht.
: : : : : : Derartige Festsetzungen werden üblicherweise im öffentlichem Interesse in einen B-Plan aufgenommen (Begrünung). Solange sich aus der B-Planbegründung nichts anderes ergibt, bezwecken die Festsetzung nicht den Schutz von Nachbarn.
: : : : : : Damit haben Nachbarn auch keinen Rechtsanspruch auf Umsetzung.

: : : : : :
: : : : : : : Hallo,

: : : : : : : ich wohnen in Gundelfingen (Bayern) dort wurde in den Jahren 2010 bis 2012 ein Industriegebiet (ca. 5 ha) erschlossen. Die Hälfte des Baugebietes ist bereits durch ein Industrieunternehmen bebaut worden. Die Ost- und Südseite des Industriegebiets sind bereits mit Bäumen und Büschen begrünt worden. Der Bebauungsplan sieht jedoch eine Randbegrünung des kompletten Gebiets vor. Das Landratsamt und die Gemeinde argumentieren nun: "Die West- und Nordseite sind noch nicht bepflanzt, weil diese noch nicht direkt bebaut wurden und dort noch landwirtschaftliche Flächen liegen die landwirtschaftlich genutzt werden. Außerdem soll später noch angrenzenden ein Radweg entstehen. Können wir Nachbarn des Industriegebiets trotzdem fordern, dass das komplette Gebiet begrünt wird? Die unbegrünten West- und Nordseiten des Industriegebietes sind direkt im Sichtfeld unseres "Allgemeinen Wohngebiets".

: : : : : : : Gruß
: : : : : : : Weinmann





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