Betonpolster auf Nachbargrundstück


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Abgeschickt von Matthias Becker am 07 Juni, 2013 um 10:43:05

Hallo,
wir haben neu gebaut und nach Rücksprache mit den Grenznachbarn die Einfriedung besprochen.
Der eine Grenznachbar ist ein unbebautes Baugrundstück. Mit dem Eigentümer haben wir besprochen, dass wir entlang der Grenze Randsteine setzen. Dagegen hatte er nichts ein zuwenden. Unser Gartenbauer hat dann die Randsteine innerhalb unserer Grenze gesetzt und die Betonpolster ragen an den Verbindungsstellen in 20 cm Tiefe ca. 10 cm zum Nachbar. Nun war der Eigentumer da und hat sich das Ganze angeschaut und gemeint, dass der Beton nicht auf seinem Grundstück sein darf. ER hat keinerlei Nachteile davon, das Grundstück soll in absehbarer Zeit auch nicht bebaut werden. Er meinte dann, wenn eine Garage dirket auf die Grenze gesetzt wird, können die Betonpolster stören. Dann habe ich gesagt, dass wenn da eine Garage steht, die eh nicht genau auf der Grenze stehen kann, dann entferen ich eben die Randsteine an dieser Stelle wieder. Ansonsten kann der zukünftige Bauherr doch froh sein, dass da schon eine Einfriedung ist, die er ebenfalls nutzen kann. Normalerweise bezhalt man das ja zusammen.
Ich verstehe manche Menschen einfach nicht. Wir müssen uns das Leben doch nicht unnötig schwer machen.
Davon abgesehen, wie ist die rechtliche Lage? Kann der Nachbar einfordern, dass ich die Betonpolster entfernen muss?

Vieln Dank im Voraus. Matthias Becker



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