Re: Übertrittwasser


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 07 Juni, 2013 um 22:56:50:

Antwort auf: Übertrittwasser von Kutz am 07 Juni, 2013 um 16:36:56:

Hallo,

es gibt in den meisten Bundesländern zwei Vorschriften. Derjenige, der die Geländehöhe verändert, hat auch für entsprechende Abfangmaßnahmen zu sorgen und jeder hat dafür zu sorgen, dass Niederschlagswasser nicht aud nachbars Grundstück fliesst.

Nun können Sie sich selber überlegen, wer bei Ihnen wofür zu sorgen hat.

Gruß,

Bolanger

: Hallo, wir brauchen mal eine Info:
: Wir haben ein Haus gebaut und sind wie alle anderen auch etwas höher. Unser Nachbar vor uns hat mit Keller gebaut und ist aber in der Gesamtplanung zu tief geworden. Das heisst, sein Haus beginnt 20 cm unter Straßenkante. Unser nachbar selbst hat zugegeben, dass er tief geworden ist. Jetzt allerdings verlangt er von uns Kostenbeteiligung an einer Wassersicherung mit L-Steinen und Drainage. Die Kosten beziehen allerdings auf ca. 2000 Euro und eigentlich bin ich nicht gewillt mich daran zu beteiligen, nur weil mein Nachbar zu tief ist.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]