Niedersachen GRZ - Definition Baugrundstück


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Abgeschickt von Rene Calmer am 11 Juni, 2013 um 14:16:07

Hallo Zusammen,
ich hätte da folgende Frage, wo die Meinungen vom zuständigen Bauamt und mir auseinander gehen.
Wir haben zusammen mit unseren Nachbarn ein Doppelhaus gebaut.
Das ehem. Gesamtgrundstück wurde vor der Bauantragsstellung in drei Flurstücke unterteilt. Zwei Flurstücke sind dafür gedacht, wo die beiden DHH drauf stehen und das andere Flurstück ist als Zufahrt für die beide anderen Flurstücke vorgesehen. Im Kataster ist das Zufahrtsflurstück auch als "Zufahrt" deklariert und auch im Grundbuch ist dieses als "Zuflurstück" für die beide anderen Flurstücke festgehalten.
Das Zufahrtsfluhrstück gehört jeder Partei zu 50%.

Da es sich bei dem Zuflurstück über eine recht lange (ca. 50m) Zufahrt handelt, möchte das Bauordungsamt, für die Versiegelung der Fläche, dass einen separaten Bauantrag gestellt wird. (Wurde im Bauantrag für das Doppelhaus halt vergessen).

Nun habe ich jedoch ein kleines Problem mit der GRZ-Berechnung.

Ich bin davon ausgegangen, dass es sich die GRZ immer auf das "Baugrundstück" bezieht und ein Baugrundstück sich aus mehreren Flurstücken zusammen setzen kann.
Somit würde sich aus meiner Interpretation der Gesetzte, die Gesamtfläche für das Baugrundstück aus der qm-Anzahl des Flurstücke (wo nun die jeweilige DHH drauf steht) und 50% der qm-Anzahl des Zuflurstückes bilden. Diese Gesamtfläche würde dann für die GRZ-Berechnung herangezogen werden.

Nun hatte ich ein kurzes Telefonat mit einem Mitarbeiter des Bauordnungsamtes. Der gute Mitarbeiter, sagte mir jedoch das das nicht korrekt wäre.
Für die GRZ-Berechnung, müßte für jedes einzelne Flurstück diese errechnet werden und das müsste dann entsprechend stimmig sein.

Wenn das wirklich so ist, wie es mir am Telefon erzählt wurde, dann hätte ich ein kleines Problem mit meiner GRZ.

Welche Ansicht ist nun korrekt?





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